Rechtsanwalt Eckhard Benkelberg
Steinstraße 10
46446 Emmerich am Rhein
(02822) 92340
(02822) 923430
http://www.famrecht.de/
Öffnungszeiten:
8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr, Termine auch später8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr, Termine auch später
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8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr, Termine auch später
08.00 - 14.00 Uhr
Rechtsgebiete
- Ehe- und Familienrecht
- Ehescheidung
- Unterhaltsrecht
- Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht
- Nichteheliche Lebensgemeinschaft
- Versorgungsausgleich
- Sorgerecht
- Vermögensauseinandersetzung
- Güterrecht
- Inkasso/Forderungseinzug
- Zwangsvollstreckungsrecht
- Vertragsrecht
- Kaufrecht
- Steuerrecht
- Steuerstrafrecht
- Handelsrecht
- Güterkraftverkehrsrecht
- Luftfahrtrecht
- Speditionsrecht & Frachtrecht
- Transportversicherungsrecht
- Gesellschaftsrecht
- Erbrecht
- Gebührenrecht (anwaltliches)
Qualifikationen
Fachanwalt:
- Familienrecht
Weitere Sprachen:
- albanisch
- englisch
- französisch
- niederländisch
- türkisch
Mitgliedschaften
- Deutsche Gesellschaft für Transportrecht
- International Bar Association
- Deutscher Anwalt Verein
- Deutscher Familiengerichtstag
Beschreibung
Wir bearbeiten das gesamte Familienrecht, das Erbrecht, das Steuerrecht, Handelsrecht, Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht, sind hochspezialisiert auf Scheidungs- und Scheidungsfolgenrecht unter Einschluss des Unterhaltsrechts, Recht der nichtehelichen Mutter, Speditionsrecht, (was mit unserem Standort am Rhein und an der niederländischen Grenze zu tun hat, bearbeiten Inkassosachen für niederländische Unternehmen in Deutschland, vollstrecken aber auch deutsche Titel in den Niederlanden (Holland). Wir publizieren sehr viel (Liste unter http://www.famrecht.de/publikationen.html), und über etliche Aufsehen erregende Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Bundesgerichtshof haben FOCUS und SPIEGEL berichtet. (Siehe http://www.focus.de/suche/benkelberg/)
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Weitere Artikel-Veröffentlichungen
- Editorial Heft 46 der NJW: Urteilomat: Die abschreckende Wirkung der Entscheidung des BVerfG 2 BvL 3/02 vom 22.9.2009
- FamRZ 2009, 1170 f: Der Streitwert der Stufenklage, Kostenentscheidung nach Erledigung der Auskunftsstufe
- MDR 2003, 415 f: PKH auch für aussergerichtlichen Vergleich zwischen den Instanzen
- Mitteilungsblatt der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf 2006, Seite 82 f: Beinhaltet § 126 ZPO nicht den verweis auf ein gesetzlich angeordnetes Erfolgshonorar?
- AGS 2008, 105 ff: Der Kostenfestsetzungsantrag des obsiegenden PKH-Mandanten und das Liquidationsrecht des beigeordneten Anwalts nach § 126 ZPO
- MDR 2002, 1109 ff: Reisender im Sinne des § 651 a I BGB ist auch der, die die Reise bucht, um sie dann zu verschenken.
- TranspR 1996, 124 f: Zusage einer Lieferzeit ist heute keine unübliche Vereinbarung einer Lieferfristgarantie

