Rechtsgebiete
- Prüfungsrecht
- Zivilrecht
- Baurecht (öffentliches)
- Baurecht (privates)
- Öffentliches Recht
- Wasserrecht
- Verwaltungsrecht
- Umweltrecht
- Schul- und Hochschulrecht
- Landschafts- und Naturschutzrecht
- Denkmalschutzrecht
Mitgliedschaften
- Bonner Anwaltsverein
- Deutscher Anwaltsverein
- Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft und Abfall e.V. (DWA)
- DWA-Fachausschuss GB-2: Ausabau und Unterhaltung von Fließgewässern
- DWA-Projektgruppe: Koodinierung Aktivitäten Wasserrahmenrichtlinie
- DWA-Arbeitsgruppe GB-2.4: Freizeit und Erholung an Fließgewässern
- DWA/UBA-Arbeitsgruppe GB-2.6: Unterhaltung kleiner Fließgewässer
Beschreibung
Herr Rechtsanwalt Fröhlich ist seit vielen Jahren auf das Verwaltungsrecht spezialisiert. Daneben ist die Kanzlei auch in vielen Bereichen des Zivilrechts, insbesondere im privaten Baurecht , Werkvertragsrecht und Forderungsmanagement tätig.
Herr Rechtsanwalt Fröhlich studierte an der Universität Trier Rechtswissenschaft. Nach dem ersten Examen war er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Verwaltungsrecht von Herrn Prof. Dr. Rüdiger Breuer an der Universität Trier. Hier war er in Forschung und Lehre mit vielfältigen Fragen des Verwaltungs- und des Verfassungsrechts befasst. Nach dem Referendariat, dass er u.a. an der Hochschule für Öffentliche Verwaltung in Speyer absolvierte, war er viele Jahre Geschäftsführender Assistent und Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Institut für das Recht der Wasser- und Entsorgungswirtschaft an der Universität Bonn tätig. Hier war er in vielfältiger Weise in Gutachten und interdisziplinäre Forschungsprojekte zum Umweltrecht, insb. zum Wasserwirtschaftsrecht eingebunden.
Seit dem Sommersemester 2001 ist Herr Rechtsanwalt Fröhlich Lehrbeauftragter für Wasserrecht mit Bezügen zum Umweltrecht an der Universität Duisburg-Essen.
Im Mai 2005 wurde Herr Fröhlich Partner der Partnerschaftsgesellschaft Wellman Kling Langbein Poppe, Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater (www.wklp.de). Diese überörtliche und interdisziplinäre Partnerschaft bietet die Gewähr für eine umfassende und solide Bearbeitung Ihrer Probleme. Herr Rechtsanwalt Fröhlich ist hierbei neben der Bearbeitung des Umwelrechts, insb. des Wasserrechts mit Fällen aus dem Bereich des Baurechts, des Schul- und Hochschulrechts, des Prüfungsrechts sowie des Abgabenrechts besonders befasst. Er ist Ansprechpartner für alle Fragen des Verwaltungsrechts.
Herr Rechtsanwalt Fröhlich ist Dozent an der TÜV-Akademie.
Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit führt Herr Rechtsanwalt Fröhlich gemeinsam mit Planungsbüros, Ingenieurbüros, Umweltinstituten, Universitäten und Fachhochschulen ein interdisziplinäres Forschungsvorhaben für das Umweltbundesamt zu dem Thema: "Unterhaltung kleiner Fließgewässer" durch. Er ist hierbei für die Bearbeitung der rechtlichen Fragen verantwortlich.
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Weitere Artikel-Veröffentlichungen
- Wasserhaushaltsgesetz, Kommentar, gemeinsam mit RA S. Wellmann, Praxis der Kommunalverwaltung, L 11, 232 S., Kommunal- und Schulverlag, Loseblattsammlung
- Die Entwicklung des Wasserrechts in der Bundesrepublik Deutschland: von der öffentlich-rechtlichen Benutzungsordnung zum Umwelt- und Naturschutz, in: Bundesamt für Naturschutz (Hrsg.), Naturschutz und Gewässerschutz, 2007, S. 67-89.
- Rechtsfragen des Konflikts zwischen Wasserkraftnutzung und Fischfauna, Zeifschrift für Wasserrecht 2005, S. 133-153.
- Die (Nicht-) Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Landesrecht, Korrespondenz Abwasser 2005, S. 24-27.
