Rechtsanwalt Ulrich Retzki
Persönliche Daten

Weitere Sprachen:
- englisch
Fachanwalt:
- Versicherungsrecht
Schwerpunkte:
- Kaufrecht
- Krankenversicherungsrecht
- Leasingrecht
- Personenversicherungsrecht
- Sachversicherungsrecht
- Unfallversicherungsrecht
- Verkehrsrecht
- Versicherungsrecht
Kontaktdaten
Beschreibung
▪ Überblick
▪ Spezialisierung
▪ Die Gegnerliste
Anwalt Ulrich Retzki begann seine Tätigkeit als Rechtsanwalt im Dezember 1995, ist seit 1997 als selbständiger Rechtsanwalt für Versicherungsrecht und Autorecht in Berlin tätig und ist Mitgründer der Sozietät Retzki Yersin Ruthe. Die Mandanten der Kanzlei sind Privatpersonen und mittelständische Unternehmen. Ulrich Retzki war nach seinem Jurastudium und vor Gründung seiner eigenen Kanzlei als Agent einer Versicherung tätig, arbeitete in einer oberen Bundesbehörde, absolvierte ein 5-monatiges Praktikum in einer in der Sparte Versicherung bzw. Versicherungsrecht führenden US-amerikanischen Kanzlei und war angestellter Rechtsanwalt in einer anderen Berliner Kanzlei. Er ist Experte in Sachen Versicherung und - zu einem guten Teil - in Sachen Auto.
Ulrich Retzki ist Fachanwalt für Versicherungsrecht und ist in der Sozietät exklusiv im Versicherungsrecht und im Autorecht tätig. Die Kanzlei gehört zu den federführenden auf den Gebieten Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung, Krankenversicherung, Wohngebäudeversicherung, Hausratversicherung und Kfz-Kaskoversicherung.
Ulrich Retzki als Versicherungsrecht-Spezialist hilft Ihnen nach jedem Verkehrsunfall, Betriebsunfall, Sportunfall oder sonstigem Unfall, weil sich die Ansprüche eines Unfallbeteiligten nahezu immer auch gegen eine Versicherung richten, und weil auch unter mehreren Haftenden eine eintrittspflichtige Versicherung nahezu immer die wichtigste Schuldnerin ist, denn sie ist diejenige mit der besten finanziellen Kapazität.
Herr Retzki hilft Ihnen nach allen Schadenfällen, Ihren Versicherungsschutz zu verwirklichen. Tatsache ist, dass Ablehnungen der Versicherung oftmals hingenommen werden. Der/die Versicherte gibt auf, anstatt den Fall konsequent durch einen unabhängigen Experten des Versicherungsrechts prüfen zu lassen, vielleicht auch aus Angst vor weiteren Kosten. Dadurch wird aber oft auf namhafte Ansprüche verzichtet.
Die negative Leistungsentscheidung einer Versicherung, in Kurzform: Die-Versicherung-zahlt-nicht, bedeutet nicht, dass man aufgeben sollte. Fakt ist: Die Versicherung nimmt damit den Standpunkt ein, sie müsse nicht zahlen, könne den Versicherungsschutz verneinen. Praktisch geht es jetzt erst richtig los. Oft stellen sich aus objektiver Sicht Fragen zum Deckungsumfang, zum versicherten Risiko, zu einem Risikoausschluss oder zu einer Obliegenheit. Entscheidend ist in allen Sparten, sei es bei einem Kfz-Diebstahl, beim Brand eines Gebäudes, beim Wasserschaden, bei Berufsunfähigkeit, beim Haftpflichtschaden, in der Praxisausfallversicherung oder Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung etc, dass ein Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht prüft, welches Risiko bzw. welche Risiken von der Versicherung gedeckt sind, ob ein Risikoausschluss greift und ob sich eine etwa einschlägige Klausel wirklich als Risikoausschluss oder vielmehr als eine verdeckte Obliegenheit darstellt.
Ulrich Retzki hilft Ihnen ausserdem bei Rechtsfragen zum Neuwagen- und Gebrauchtwagenkauf und bei Leasingproblemen. Er hilft Ihnen insbesondere, Ihre Ansprüche bei Fahrzeugmängeln durchzusetzen. Er übernimmt bei Vertrags- bzw. Abwicklungsproblemen die Auseinandersetzung mit Ihrem Leasinggeber. Er kümmert sich um Ihren Anspruch aus der Kaskoversicherung bei Diebstahl, Wildschaden und Vandalismus. Hervorzuheben ist bei Verkehrsunfällen mit Personenschaden das Bestreben zur Durchsetzung hohen Schmerzensgeldes.
Herr Retzki vertritt Versicherungsnehmer/ Versicherte. Er behandelt überwiegend die
folgenden Sparten im Versicherungsrecht:
- Berufsunfähigkeitsversicherung, BUZ, Private Unfallversicherung, Invalidität, Private Krankenversicherung, Krankentagegeld,
- Geschäftsversicherung, Betriebsunterbrechung, Praxisausfallversicherung,
- Wohngebäudeversicherung, Feuerversicherung, Hausratversicherung,
- Kfz-Kaskoversicherung, Auto-Unfall, Auto-Diebstahl, Vandalismus,
............und folgende im Autorecht:
- Autokauf, Kfz-Leasing, Garantie, Motorschaden,
- Verkehrsunfall mit Personenschaden: Hohes Schmerzensgeld.
Die Gegnerliste: Rechtsanwalt Ulrich Retzki hat
Aachener und Münchener Versicherungs-AG
Allianz Versicherungs-AG
Allianz Private Krankenversicherungs-AG
Ammerländer Versicherung VVaG
Arag Allgemeine Rechtsschutz-Vers.-AG
Axa Versicherung AG
Berlinische Lebensversicherung AG
Central Krankenversicherung AG
Concordia Versicherungs-Gesellschaft a.G.
Condor Allgemeine Versicherungs-AG
Continentale Sachversicherung AG
Cosmos Versicherung AG
D.A.S. Deutscher Automobil Schutz Versicherungs-AG
Delta Lloyd Lebensversicherung AG
Deutscher Ring Sachversicherungs-AG
DEVK Allgemeine Versicherungs-AG
DKV Deutsche Krankenversicherung AG
Elvia Reiseversicherungs-Gesellschaft AG
Europäische Reiseversicherung AG
Feuersozietät Berlin Brandenburg Versicherung AG
Garanta Versicherungs-AG
Gerling-Konzern Allgemeine Versicherungs-AG
Gothaer Lebensversicherung AG
GVV-Privatversicherung AG
Hamburg Mannheimer Versicherungs-AG
Hamburg Mannheimer Sachversicherungs-AG
Hamb. Mannh. Rechtsschutz Schadenservice GmbH
Hannoversche Lebensversicherung AG
Hanse-Merkur Krankenversicherung AG
Hanse Merkur Reiseversicherung AG
HDI Privat Versicherung AG
Landeskrankenhilfe V.V.a.G.
LVM Landwirtschaftlicher Vers.verein Münster a.G.
Mannheimer Versicherung AG
Nürnberger Lebensversicherung AG
Roland Rechtsschutz Versicherungs-AG
R+V Versicherung AG
Signal Krankenversicherung a.G.
Signal Unfallversicherung a.G.
VHV Allgemeine Versicherung AG
Victoria Lebensversicherung AG
Zürich Lebensversicherung AG
Die Kanzlei ist absolut unabhängig, ihre Arbeit praktisch und wissenschaftlich fundiert.
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Ulrich Retzki
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- Mitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin.
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein.
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Weitere Artikel-Veröffentlichungen
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