Rechtsanwalt Ulrich Retzki

Persönliche Daten

Rechtsanwalt Ulrich Retzki

Weitere Sprachen:

  • englisch

Fachanwalt:

  • Versicherungsrecht

Schwerpunkte:

  • Kaufrecht
  • Krankenversicherungsrecht
  • Leasingrecht
  • Personenversicherungsrecht
  • Sachversicherungsrecht
  • Unfallversicherungsrecht
  • Verkehrsrecht
  • Versicherungsrecht

Kontaktdaten

Telefon:

(030) 85731877

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E-Mail:

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Beschreibung

▪ Überblick

▪ Spezialisierung

▪ Die Gegnerliste

Anwalt Ulrich Retzki  begann seine Tätigkeit als Rechtsanwalt im Dezember 1995, ist seit 1997 als selbständiger Rechtsanwalt für Versicherungsrecht und Autorecht in Berlin tätig und ist Mitgründer der Sozietät Retzki Yersin Ruthe. Die Mandanten der Kanzlei sind Privatpersonen und mittelständische Unternehmen. Ulrich Retzki war nach seinem Jurastudium und vor Gründung seiner eigenen Kanzlei als Agent einer Versicherung tätig, arbeitete in einer oberen Bundesbehörde, absolvierte ein 5-monatiges Praktikum in einer in der Sparte Versicherung bzw. Versicherungsrecht führenden US-amerikanischen Kanzlei und war angestellter Rechtsanwalt in einer anderen Berliner Kanzlei. Er ist Experte in Sachen Versicherung und - zu einem guten Teil - in Sachen Auto.

Ulrich Retzki ist Fachanwalt für Versicherungsrecht und ist in der Sozietät exklusiv im Versicherungsrecht und im Autorecht tätig. Die Kanzlei gehört zu den federführenden auf den Gebieten Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung, Krankenversicherung, Wohngebäudeversicherung, Hausratversicherung und Kfz-Kaskoversicherung.

Ulrich Retzki als Versicherungsrecht-Spezialist hilft Ihnen nach jedem Verkehrsunfall, Betriebsunfall, Sportunfall oder sonstigem Unfall, weil sich die Ansprüche eines Unfallbeteiligten nahezu immer auch gegen eine Versicherung richten, und weil auch unter mehreren Haftenden eine eintrittspflichtige Versicherung nahezu immer die wichtigste Schuldnerin ist, denn sie ist diejenige mit der besten finanziellen Kapazität.

Herr Retzki hilft Ihnen nach allen Schadenfällen, Ihren Versicherungsschutz zu verwirklichen. Tatsache ist, dass Ablehnungen der Versicherung oftmals hingenommen werden. Der/die Versicherte gibt auf, anstatt den Fall konsequent durch einen unabhängigen Experten des Versicherungsrechts prüfen zu lassen, vielleicht auch aus Angst vor weiteren Kosten. Dadurch wird aber oft auf namhafte Ansprüche verzichtet.

Die negative Leistungsentscheidung einer Versicherung, in Kurzform: Die-Versicherung-zahlt-nicht, bedeutet nicht, dass man aufgeben sollte. Fakt ist: Die Versicherung nimmt damit den Standpunkt ein, sie müsse nicht zahlen, könne den Versicherungsschutz verneinen. Praktisch geht es jetzt erst richtig los. Oft stellen sich aus objektiver Sicht Fragen zum Deckungsumfang, zum versicherten Risiko, zu einem Risikoausschluss oder zu einer Obliegenheit. Entscheidend ist in allen Sparten, sei es bei einem Kfz-Diebstahl, beim Brand eines Gebäudes, beim Wasserschaden, bei Berufsunfähigkeit, beim Haftpflichtschaden, in der Praxisausfallversicherung oder Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung etc, dass ein Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht prüft, welches Risiko bzw. welche Risiken von der Versicherung gedeckt sind, ob ein Risikoausschluss greift und ob sich eine etwa einschlägige Klausel wirklich als Risikoausschluss oder vielmehr als eine verdeckte Obliegenheit darstellt.

Ulrich Retzki hilft Ihnen ausserdem bei Rechtsfragen zum Neuwagen- und Gebrauchtwagenkauf und bei Leasingproblemen. Er hilft Ihnen insbesondere, Ihre Ansprüche bei  Fahrzeugmängeln durchzusetzen. Er übernimmt bei Vertrags- bzw. Abwicklungsproblemen die Auseinandersetzung mit Ihrem Leasinggeber. Er kümmert sich um Ihren Anspruch aus der Kaskoversicherung bei Diebstahl, Wildschaden und Vandalismus. Hervorzuheben ist bei Verkehrsunfällen mit Personenschaden das Bestreben zur Durchsetzung hohen Schmerzensgeldes.

 

Herr Retzki vertritt Versicherungsnehmer/ Versicherte. Er behandelt überwiegend die

folgenden Sparten im Versicherungsrecht:

- Berufsunfähigkeitsversicherung, BUZ, Private Unfallversicherung, Invalidität, Private Krankenversicherung, Krankentagegeld,

- Geschäftsversicherung, Betriebsunterbrechung, Praxisausfallversicherung,

- Wohngebäudeversicherung, Feuerversicherung, Hausratversicherung,

- Kfz-Kaskoversicherung, Auto-Unfall, Auto-Diebstahl, Vandalismus,

............und folgende im Autorecht:

- Autokauf, Kfz-Leasing, Garantie, Motorschaden,

- Verkehrsunfall mit Personenschaden: Hohes Schmerzensgeld.

 

Die Gegnerliste: Rechtsanwalt Ulrich Retzki hat für Versicherungsnehmer gerichtliche Prozesse gegen u.a. folgende Versicherer geführt:   

 

Aachener und Münchener Versicherungs-AG

Allianz Versicherungs-AG

Allianz Private Krankenversicherungs-AG

Ammerländer Versicherung VVaG

Arag Allgemeine Rechtsschutz-Vers.-AG

Axa Versicherung AG

Berlinische Lebensversicherung AG

Central Krankenversicherung AG

Concordia Versicherungs-Gesellschaft a.G.

Condor Allgemeine Versicherungs-AG

Continentale Sachversicherung AG

Cosmos Versicherung AG

D.A.S. Deutscher Automobil Schutz Versicherungs-AG

Delta Lloyd Lebensversicherung AG

Deutscher Ring Sachversicherungs-AG

DEVK Allgemeine Versicherungs-AG

DKV Deutsche Krankenversicherung AG

Elvia Reiseversicherungs-Gesellschaft AG

Europäische Reiseversicherung AG

Feuersozietät Berlin Brandenburg Versicherung AG

Garanta Versicherungs-AG

Gerling-Konzern Allgemeine Versicherungs-AG

Gothaer Lebensversicherung AG

GVV-Privatversicherung AG

Hamburg Mannheimer Versicherungs-AG

Hamburg Mannheimer Sachversicherungs-AG

Hamb. Mannh. Rechtsschutz Schadenservice GmbH

Hannoversche Lebensversicherung AG

Hanse-Merkur Krankenversicherung AG

Hanse Merkur Reiseversicherung AG

HDI Privat Versicherung AG

Landeskrankenhilfe V.V.a.G.

LVM Landwirtschaftlicher Vers.verein Münster a.G.

Mannheimer Versicherung AG

Nürnberger Lebensversicherung AG

Roland Rechtsschutz Versicherungs-AG

R+V Versicherung AG

Signal Krankenversicherung a.G.

Signal Unfallversicherung a.G.

VHV Allgemeine Versicherung AG

Victoria Lebensversicherung AG

Zürich Lebensversicherung AG

 

Die Kanzlei ist absolut unabhängig, ihre Arbeit praktisch und wissenschaftlich fundiert.

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Ulrich Retzki

Mitgliedschaften

  • Mitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin.
  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein.

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Weitere Artikel-Veröffentlichungen

  • Ulrich Retzki: Zur Frage des Zeitpunktes des Eintritts des Versicherungsfalls gemäß § 14 Abs.3 ARB 75 bei Streitigkeiten aus einem in den Rechtsschutzvertrag einbezogenen Grundstück.(Spektrum)
  • Ulrich Retzki: Zur Frage der Arbeitsunfähigkeit gemäß § 1 Abs.3 MB/KT 94 beim Krankentagegeld-Versicherungsschutz von Selbständigen.(Spektrum)
  • Ulrich Retzki: Zu Vorteilen und Risiken......Eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit ist ein wichtiger Vorsorgeschutz, doch wer die Beiträge aussetzt, entwertet sie erheblich.(Der Tagesspiegel)
  • und andere

Kanzlei-Informationen

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