Rechtsanwältin Svenja Schmidt-Bandelow
Hardenbergstraße 19
10623 Berlin
030 85 96 25 70
030 851 59 51
www.svenja-schmidt-bandelow.de
Öffnungszeiten:
9.00 bis 19.009.00 bis 19.00
9.00 bis 18.00
9.00 bis 19.00
9.00 bis 18.00
Qualifikationen
Fachanwalt:
- Familienrecht
Weitere Sprachen:
- Englisch
- Französisch
- Italienisch
- Spanisch
Beschreibung
1996 wurde ich als Rechtsanwältin zugelassen und bin seither als solche niedergelassen. Schwerpunktmäßig beschäftige ich mich im Rahmen meiner anwaltlichen Tätigkeit auf dem Gebiet des Familienrechts, Internationalen Familienrechts und Ausländerrechts. Ich verfüge auch über Kenntnisse des französischen und italienischen Familienrechts. Ich arbeite über meine anwaltliche Tätigkeit hinausgehend als Rechtsberaterin beim Verband binationaler Partnerschaften (iaf). Ich habe sehr gute Sprachkenntnisse in den Sprachen Englisch, Französisch und Italienisch sowie Grundkenntnisse der spanischen Sprache.
Seit April 2005 bin ich Mitglied der deutsch-französischen Juristenvereinigung (DFJ) und seit Oktober 2007 Mitglied der deutsch-italienischen Juristenvereinigung (DIJV). Im Übrigen bin ich schon seit langem Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familien- und Ausländerrecht des Deutschen Anwaltsvereins.
Schwerpunkte im Rahmen meiner Tätigkeit als Fachanwältin für Familienrecht sind Scheidungsverfahren, in diesem Zusammenhang auch das Abfassen von Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarungen, Fragen die die elterliche Sorge und das Umgangsrecht, das Unterhaltsrecht sowie vermögensrechtliche Auseinandersetzungen betreffen. Insbesondere das Internationale Familienrecht gewinnt in meiner täglichen anwaltlichen Arbeit immer mehr an Bedeutung, denn es werden mehr grenzüberschreitende Ehen geschlossen, sodass sich die Frage stellt, welches Recht insbesondere im Rahmen einer Scheidung, der Regelung des Güterrechts, des Unterhaltsrechts und der Regelung der elterlichen Sorge Anwendung findet. Ein weiterer wichtiger Aspekt neben der Frage der Anwendbarkeit des Rechts ist natürlich die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte. Hierfür ist vor allem auch meine Tätigkeit beim Amtsgericht Berlin Schöneberg für im Ausland lebende Deutsche für Scheidungsangelegenheiten hervorzuheben.
Rechtsgebiete
- Ehe- und Familienrecht
- Unterhaltsrecht
- Ehescheidung
- Güterrecht
- Elterliche Sorge
- Französisches Recht
- Italienisches Recht
- Ausländerrecht & Asylrecht
- Adoptionsrecht
- Kindergeldrecht
- Europarecht
- Internationales Privatrecht
Weitere Artikel-Veröffentlichungen
- Unterschiedliche Sorgerechtsregelungen in Europa am Beispiel Frankreichs Hat ein französisches Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, so ist die in-ternationale Zuständigkeit des hiesigen Gerichts gegeben (siehe Art. 8 der Verordnung EG Nr. 2
- Umzug eines Elternteils mit dem Kind ins Ausland nach Trennung Bei Bestehen der gemeinsamen elterlichen Sorge ist ein Umzug mit dem gemein-samen Kind ins Ausland nur dann möglich, wenn das Einverständnis des anderen Elternteils vorliegt. Liegt dieses Ein



