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N:Skana;Sven;;Herr;
FN:Sven Skana
ADR;WORK;ENCODING=QUOTED-PRINTABLE:;;Kurf=FCrstendamm 173=0D=0A(U-Bahnstation: Adenauer-Platz);Berlin;;10707;;
EMAIL;INTERNET:kanzlei_skana@yahoo.de
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TEL;WORK;VOICE:+49 30 886 81 505
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NOTE;ENCODING=QUOTED-PRINTABLE:Rechtsanwalt Skana ist als Fachanwalt auf das Verkehrsrecht spezialisiert und steht Ihnen bei all Ihren Problemen im Stra=DFenverkehr sowie dem EU-F=FChrerscheinrecht (Polen / Tschechien etc.) und im Versicherungsrecht kompetent und kurzfristig zur Seite, wobei die jahrelange Erfahrung - speziell im Umgang mit F=FChrerscheinbeh=F6rden - zugunsten der Ratsuchenden effektiv genutzt wird.=0ADabei bieten wir Ihnen die M=F6glichkeit, Sie auf Wunsch auch bundesweit ohne zus=E4tzliche Kosten zu vertreten! Sofern Sie im Rahmen eines Anwaltswechsels zu uns kommen, bieten wir Ihnen unsere Beratungsleistung ebenfalls ohne zus=E4tzliche Kostenf=FCr Sie.=0AGern =FCbernehmen wir f=FCr Sie auch die kostenlose Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.=0AWir betreuen und begleiten Sie pers=F6nlich im Fall des F=FChrerscheinentzugs gegen=FCber der Beh=F6rde bis hin zur Wiedererteilung Ihrer Fahrerlaubnis in enger Kooperation mit beh=F6rdlich anerkannten und akkreditierten Diplom-Verkehrspsychologen. Besonders erfahren und erfolgreich sind wir hier im Bereich des sogenannten EU-F=FChrerscheins, der in Polen oder Tschechien etc. gemacht wurde. Gute Erfolge konnten wir in letzter Zeit auch gegen=FCber der F=FChrerscheinbeh=F6rde im Bereich des F=FChrerscheinentzugs wegen Delikten des BTM-Genu=DF und Drogenfahrt im Stra=DFenverkehr sowie bei Vorw=FCrfen des LABO Berlins wegen angeblicher  Manipulationen beim F=FChrerscheinerwerb erzielen.=0ADurch unsere Anwaltskanzlei werden grunds=E4tzlich keine Interessen von Versicherungen oder staatsnahen Institutionen vertreten, sondern es werden ausschlie=DFlich die Interessen und Anspr=FCche von gesch=E4digten Personen des privaten Alltagsrechtsverkehrs oder die Verteidigung von deliktisch Beschuldigten durchgesetzt!=0ARechtsanwalt Skana war viele Jahre als Justitiar f=FCr ein Entwicklungsdienstleistungs- und Industrieunternehmen der Automobilbranche am Standort Berlin t=E4tig und verf=FCgt =FCber langj=E4hrige Erfahrung in der Betreuung von verkehrsrechtlichen Mandaten jeglicher Art vom ungerechtfertigten Bu=DFgeldbescheid und Kn=F6llchen, dem mangelhaften Fahrzeug-Leasingvertrag =FCber den ungerechtfertigten Vorwurf des Rotlichtversto=DFes, den F=FChrerscheinentzug oder die Fahrtenbuchauflage bis hin zu versicherungsrechtlichen Problemen im Schadenfall, insbesondere der Berechnung und Durchsetzung von Schmerzensgeldanspr=FCchen. Nach einem Verkehrsunfall ist in j=FCngster Zeit auch die schnelle Hilfe bei verweigerten Versicherungszahlungen ein wesentlicher T=E4tigkeitsschwerpunkt.=0ADie Anwaltskosten f=FCr eine au=DFergerichtliche Beratung k=F6nnen jederzeit zwischen dem Anwalt und dem Ratsuchenden frei vereinbart werden! Sie betragen in der Regel nur 100,- &euro\; bis 200,- &euro\; - je nach Bedeutung und Schwierigkeit des Problems. Wir empfehlen den rechtzeitigen Abschluss einer Rechtsschutzversicherung BEVOR es zum Problem kommt:=0A=0AEine Rechtsschutzversicherung tr=E4gt regelm=E4=DFig auch alle Kosten f=FCr Anw=E4lte, Gerichte sowie Gutachter!=0A=0AF=FCr die Verteidigung in einem Bu=DFgeldverfahren stehen dem Verkehrsanwalt f=FCr das Vorverfahren zwischen 150,- &euro\; und 330,- &euro\; Euro zu - je nach Bedeutung und Schwierigkeit des Problems. Mit einer Rechtsschutzversicherung stellen auch diese Kosten f=FCr Sie kein Problem dar. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im voraus genau zu allen anfallenden Kosten.=0A=0AAktuelle Rechtsprechung:=0ABitte beachten Sie auch die im Anhang ver=F6ffentlichten FACHARTIKEL zu Ihrem gesuchten Themenkreis!=0A=0AHandy-Benutzung im Auto ist bei roter Ampel nun doch erlaubt!=0AAktuell hat jetzt das OLG Bamberg entschieden: Hat ein Fahrer beim Warten vor einer auf Rot geschalteten Ampel den Motor seines PKW /LKW ausgeschaltet, so darf er auch am Steuer sein Handy in die Hand nehmen und damit telefonieren (Aktenzeichen 3 S OWi 1050/2006). Ein Pkw-Fahrer sollte in I. gerichtlicher Instanz zun=E4chst 40 Euro Geldbu=DFe f=FCr die Benutzung seines Mobiltelefons zahlen. Doch wenn ein KFZ steht u n d der Motor auch wirklich ausgeschaltet ist, besteht nach Ansicht des Bamberger OLG allein durch das Aufnehmen oder Halten eines Mobiltelefons keine unmittelbare Ablenkung von den eigentlichen Fahraufgaben! Denn vor einer Weiterfahrt muss der Motor nun zun=E4chst durch einen erneuten Startvorgang in Gang gesetzt werden. Erst jetzt k=F6nne mit dem KFZ die Fahrt wieder aufgenommen werden und so (bei fortgesetzter Benutzung des Mobiltelefons) eine rechtswidrige Beeintr=E4chtigung der Fahraufgaben eintreten. Dies gelte auch beim Halten vor rot abstrahlenden Ampelanlagen.=0A=0AWeitere aktuelle Rechtsprechung:=0A=0AGute Chancen im Bu=DFgeld- und Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Mit dem Anh=F6rungsbogen gleich zum Anwalt!Die Zustellung des Bu=DFgeldbescheides ist nur wirksam, wenn sie an den Verteidiger erfolgt, dessen entsprechende Vollmacht sich in der Akte befindet (AG Mayen 10.3.05, 2040 Js 10563/04.3 OWi und vgl. auch OLG Celle 25.5.05, 222 Ss 69/05 OWi):Im Bu=DFgeld- und Ordnungswidrigkeitenverfahren kommt es in letzter Zeit immer wieder zu fehlerhaften Zustellungen der Bu=DFgeldbescheide durch die Bu=DFgeldbeh=F6rde. Ursache ist oft eine Fehlinterpretation der Anwaltsvollmacht durch die Bu=DFgeldbeh=F6rde, so dass die Beh=F6rde dann den Bu=DFgeldbescheid des Mandanten - fehlerhaft - an den beauftragten Rechtsanwalt /dessen B=FCro zustellt.Ist der Anwalt von Anfang an, also bereits mit der beh=F6rdlichen "Anh=F6rung im Bu=DFgeldverfahren&quot\; (sogenannter Anh=F6rungsbogen) befasst gewesen, so wird in solchen Bu=DFgeldsachen das Verfahren auf Antrag des Anwalts hin h=E4ufig eingestellt, weil Verfolgungsverj=E4hrung eingetreten ist.Diese neue M=F6glichkeit der Verfahrenseinstellung besteht aber nur dann, wenn sich der Mandant gleich nach Zusendung des beh=F6rdlichen "Anh=F6rungsbogens&quot\; an den Anwalt wendet. Dies gilt f=FCr alle Ordnungswidrigkeitenverfahren im Stra=DFenverkehr (auch bei Parkverst=F6=DFen!) und hat nat=FCrlich dann besondere Bedeutung f=FCr den Mandanten, wenn auf diesem Wege eine hohe Geldbu=DFe und sogar auch ein Fahrverbot vermieden werden kann!Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung =FCbernimmt in der Regel alle Anwaltskosten und auch die beh=F6rdlichen Verfahrenskosten.Verkehrs=FCberwachungs-Kameras / Frontfoto /Ampel-Kamera=0A=0AAutofahrer sollten wissen:=0A=0A =0A"Viele Blitzer-Fotos geh=F6ren auf den M=FCll!&quot\;Nicht jede von den Beh=F6rden verfolgte Ordnungswidrigkeit erweist sich vor Gericht auch als rechtm=E4=DFig. Insoweit ist ein Einspruch gegen den Bu=DFgeldbescheid oftmals sinnvoll, wenn beispielsweise der Fahrer des Pkws nicht erkennbar oder der festgestellte Fahrer aus beruflichen Gr=FCnden dringend auf seine Fahrerlaubnis angewiesen ist. Nicht selten stellt sich sogar heraus, dass bei angeblichen Geschwindigkeits=FCberschreitungen die vorgenommene Messung gar nicht zu verwerten ist, weil zum Beispiel das Messger=E4t Schw=E4chen aufweist oder sonstige Fehlmessungen nicht ausgeschlossen werden k=F6nnen. Die Rechtsprechung stellt hier hohe Anforderungen an die Messgenauigkeit der Polizei! Im Dunkeln bleibt, gegen wie viele Autofahrer aufgrund =E4hnlicher Pannen Punkte oder sogar Fahrverbote verh=E4ngt werden.=0AInsoweit verspricht der Gang zum Verkehrsanwalt Erfolg, weil regelm=E4=DFig erst nach Einsicht in die Bu=DFgeldakte die Erfolgsaussichten genau beurteilt werden k=F6nnen, und oftmals erst die Einspruchsbegr=FCndung des Anwalts von der Beh=F6rde ernst genommen wird. Hinzu kommt, dass erst ein Frontfoto vor Gericht als Beweismittel standh=E4lt. Klar ist aber auch, dass ein bereits bezahltes Verwarnungsgeld im Gegensatz zum Bu=DFgeld nicht zur=FCckgefordert werden kann.=0AEine Verkehrsrechtschutzversicherung =FCbernimmt die Kosten f=FCr den Anwalt und meist sogar auch die Auslagen und Geb=FChren, die im Zusammenhang mit dem Bu=DFgeldverh=E4ngt werden. Schon daher macht es auch Sinn, die Sache durch den Anwaltwenigstens kurz =FCberpr=FCfen zu lassen.=0A =0A=0AWeitere aktuelle Gesetzgebung:=0A=0AAutounfall - Versicherung - Tricks beim Schadensersatz? Vorsicht bei "Schaden-Hotlines" der Autohaftpflichtversicherung!Wohl kaum eine Versicherungsbranche hat derart viele Einsparm=F6glichkeiten wie die Autohaftpflichtversicherer.Bei schuldlosem Unfall bieten die Versicherer am Telefon per "Schaden-Hotline&quot\; schnelle und unkomplizierte Hilfe an.=0AAlles klingt so sch=F6n einfach. Schon in den n=E4chsten Tagen soll der Gesch=E4digte einen Scheck oder eine =DCberweisung zum Schadensersatz bekommen! Der Unfall-PKW wird sogar von der gegnerischen Versicherung abgeholt, von deren eigenen Kfz-Sachverst=E4ndigen wird der Schaden gesch=E4tzt und es wird oft sogar ein Unfall-Ersatzwagen (Mietwagen) gestellt.Doch wer sich darauf einl=E4sst, zahlt oft drauf. Ab ca. 1.000 EUR Schaden ist man berechtigt, einen eigenen Gutachter zu beauftragen. Die Kosten hierf=FCr muss der Unfallverursacher tragen. Ein eigenes, unabh=E4ngiges Gutachten spart aber Ihr Geld, denn "Schadenschnelldienste&quot\; der Versicherungen spielen den Schaden oft herunter. Der Gesamtverband Deutsche Versicherungswirtschaft hat n=E4mlich die Autobahnnotrufs=E4ulen =FCbernommen: Unter einer 0800-Nummer gibt es sofort Kontakt zur Versicherung mit dem Ziel, den Gesch=E4digten schnellstm=F6glich in deren H=E4nde zu bekommen, bevor dieser Hilfe von selbst gew=E4hlten Gutachtern und einem eigenen Rechtsanwalt in Anspruch nehmen kann. Und dabei sind die Anwaltskosten immer vom Gegner /der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zu zahlen!=0AGanz im ernst:Welcher Mensch, der noch einigerma=DFen bei Verstand ist, w=FCrde in anderen Lebensbereichen den eigenen Schaden vom Verursacher sch=E4tzen lassen und dies kritiklos hinnehmen?? Nicht anders ist es aber hier, wenn die gegnerische Haftpflichtversicherung Versprechungen macht. Diese steht aber ja "im Lager des Verursachers&quot\; und nimmt auch dessen Interessen wahr - sie ist schlie=DFlich seine Haftpflichtversicherung.Laut Rechtsprechung sind im Gutachten festgestellte Kosten einer Fachwerkstatt anzusetzen. Oft ermitteln Versicherungen aber viel geringere Reparaturkosten von "Hinterhofwerkst=E4tten&quot\; bei der Schadenkalkulation. Diesen benannten "Werkst=E4tten&quot\; werden teilweise sogar vertragliche Beziehungen zu den Versicherungen nachgesagt... Verbringungskosten, Nutzungsausfall, UPE-Aufschl=E4ge sowie die Wertminderung werden meist gar nicht ber=FCcksichtigt. Auch besteht Gefahr, das Versicherungen ungerechtfertigt sogenannte Totalsch=E4den (statt Reparaturschaden) konstruieren, was den Gesch=E4digten dann tausende EURO kosten kann, wenn man sich blind auf diese Bewertungen der gegnerischen Versicherung /deren Gutachter verl=E4sst!Der Trick der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers besteht oft einfach darin, per "Hotline&quot\; sofort Kontakt zu Ihnen als Gesch=E4digtem herzustellen. Nun ist das Kind schon fast in den Brunnen gefallen - f=FCr Sie:Nun l=E4sst sich n=E4mlich der oft noch unter dem Unfallschock stehende Gesch=E4digte von dem Versicherungsangestellten und dessen extrem freundlicher Stimme am Telefon "einlullen&quot\; - der Hauptschaden wird dann erstmal per Scheck oder =DCberweisung schnell gezahlt. Und am Ende fehlen Ihnen dann aber meist schnell 500,- &euro\; bis 2.000,- &euro\; Schadensersatz. Nun ist es praktisch zu sp=E4t. Diese noch offenen Rest-Schadenspositionen lassen sich auch per Anwalt kaum noch oder nur noch unter unverh=E4ltnism=E4=DFig hohem Kosten- und Zeitaufwand der Haftpflichtversicherung entlocken. Diese zahlt ohne Druckaus=FCbung einfach nicht mehr und reagiert oft ver=E4rgert, wenn Sie nun einen Anwalt einschalten...=0AAus langj=E4hriger Kanzlei-Erfahrung kann aber gesagt werden:Die Schadensregulierungen, welche von Anfang an durch einen Anwalt gepr=FCft und in vollem Umfang bis ins Detail beim Unfallgegner angemeldet werden, verlaufen am schnellsten und erfolgreichsten!Die Einschaltung eines Anwalts lohnt sich bei eigenem geringsten Kostenrisiko in jedem Fall, denn die Schadenspositionen, die der Anwalt "noch herausholt&quot\; =FCbersteigen oft bei weitem dessen Honorar und dieses wird vom Gegner in vorgenannten F=E4llen ohnehin ersetzt.=0A=0ABei Personensch=E4den bestehen oft Anspr=FCche auf eine Haushaltshilfe und Auslagenpauschalen=0ASelbst=E4ndige k=F6nnen Einkommensausfall und Studenten/ Azubis u. U. einen beruflichen Fortkommensschaden geltend machen=0AAngestellte haben im Verletzungsfall oft Anspruch auf Verdienstausfallschaden=0AFahrgeld f=FCr Arztbesuche oder Krankenbesuche beim verletzten Angeh=F6rigen sind zu ersetzen=0AVorsicht bei k=F6rperlichen Verletzungen /Schmerzensgeld und "Abfindungsangeboten" der Versicherung: es droht Verj=E4hrung f=FCr Zukunftssch=E4den!=0AMit eigener Rechtsschutzversicherung lohnt sich der Gang zum Anwalt sogar bei angeblich schuldhaftem Unfall (der oft vom Gegner einfach behauptet wird), da der Anwalt oft eine Mitschuld des Gegners ermitteln kann=0AEine Schadenhochstufung bei der eigenen Haftpflichtversicherung l=E4sst sich auf diesem Weg oft noch vermeiden=0A=0AWeitere aktuelle Rechtsprechung:=0ABetrug beim Autokauf: Der Dreh am Tacho!=0ADurch manipulierte Kilometerz=E4hler entstehen jedes Jahr Milliardensch=E4den im Gebrauchtwagenmarkt. Der Kunde ist der Dumme!Sie nennen sich Tachojustierer oder Tachoprogrammierer und machen doch alle das Gleiche: Sie verstellen Tachos. Selbst wenn der Wagen eine besonders gut gesch=FCtzte Bordelektronik hat, ist es f=FCr die "Tachojustierer&quot\; kein Problem den Tachostand zu verf=E4lschen. Sie ben=F6tigen gegebenenfalls ein oder zwei Handgriffe mehr, um zum Ziel zu gelangen.Ist ein Tacho zur=FCckgestellt worden, kann das Auto u.U. f=FCr mehrere Tausend Euro mehr verkauft werden, als es tats=E4chlich wert ist. Und genau das passiert in der Praxis. Arglose Gebrauchtwagenk=E4ufer werden reihenweise vors=E4tzlich get=E4uscht. Wei=DF der Verk=E4ufer von dem manipulierten Kilometerz=E4hler und verkauft den Wagen ohne den K=E4ufer dar=FCber zu informieren, liegt ein klarer Fall von Arglist vor. Das hei=DFt: Der Kaufvertrag kann angefochten werden, der Wagen kann zur=FCckgegeben werden und der gezahlte Kaufpreis kann zur=FCckgefordert werden, wenn sich das Wissen um die F=E4lschung dem Verk=E4ufer nachweisen l=E4=DFt.Die Tachor=FCckstellungen haben sich in den letzten Jahren erheblich erh=F6ht. Dies liegt z.B. daran, da=DF sich die Kfz-Haftpflichtversicherungspr=E4mien nach der Jahreslaufleistung richten und da=DF bei Leasingvertr=E4gen jeder zu viel gefahrene Kilometer extra kostet. Dies macht nat=FCrlich die Versuchung gro=DF, viel Geld zu sparen.Damit Sie auf einen solchen Schwindel nicht hereinfallen, sollten Sie folgende Ratschl=E4ge beim n=E4chsten Autokauf vor Unterzeichnung des Kaufvertrages beherzigen:1. Bestehen Sie darauf, da=DF man Ihnen die Lebensgeschichte des Wagens dokumentiert2. sehen Sie sich das Checkheft genau an. Es verr=E4t Ihnen etwas =FCber die Wartung und den jeweiligen Kilometerstand des Autos.          Seien Sie trotzdem immer vorsichtig, denn Checkhefte k=F6nnen auch gef=E4lscht und nachtr=E4glich passend zum Tachostand erstellt         werden3. Schauen Sie im Kfz-Brief nach dem letzten eingetragenen Besitzer, rufen Sie Ihn an und fragen ihn nach Details=0A=0AEine Verkehrsrechtsschutzversicherung =FCbernimmt in der Regel ohne weiteres die Kosten des Rechtsstreits=0A=0AWeitere Informationen finden Sie mit praktischem Download auf unserer Homepage WWW.johlige-skana.DE:   =0A=0Aeurop=E4isch g=FCltiges "UNFALLBERICHT"- Formular (PDF) zum Mitf=FChren im Fahrzeug=0A"UNFALL-TIPPS" (PDF) =0A=0ASteuernummer: USt-ID-Nr.: DE 209548502=0A=0AHinweis gem. =A7 6 Teledienstgesetz:Eckart Johlige und Sven Skana sind als Rechtsanw=E4lte in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Berlin (Littenstra=DFe 9, 10179 Berlin). Die Rechtsanw=E4lte sind an allen deutschen Gerichten mit Ausnahme des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen vertretungsbefugt.Rechtsanwalt Skana ist zus=E4tzlich berechtigt, die Bezeichnung Fachanwalt f=FCr Verkehrsrecht zu f=FChren.Rechtsanwalt Eckart Johlige ist zus=E4tzlich berechtigt, die Bezeichnungen Fachanwalt f=FCr Verwaltungsrecht und Fachanwalt f=FCr Arbeitsrecht zu f=FChren.Stefan Burghardt ist Steuerberater und geh=F6rt der Steuerberaterkammer des Landes Brandenburg an.Die Rechtsanw=E4lte & Steuerberater dieser Kanzlei sind eine ein-getragene Partnerschaftsgesellschaft (PR 15 - AG Charlottenburg). Ma=DFgebliche berufsrechtliche Regelungen: Rechtsanwaltsverg=FCtungsgesetz (RVG) vom 05.05.2004 (BGBl. I, S. 717), Berufsordnung f=FCr Rechtsanw=E4lte vom 01.11.2001, Berufsregeln der Rechtsanw=E4lte der europ=E4ischen Union vom 28.11.1998, Fachanwaltsordnung vom 27.05.1999, jeweils in der g=FCltigen Fassung. Hinsichtlich des Inhalts der Normen verweisen wir auf die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer www.brak.de und auf deren Rubrik "Angaben gem. =A7 6 TDG".Die Rechtsanw=E4lte Johlige und Skana unterhalten jeweils eine Berufshaftpflichtversicherung bei der R+V Versicherung, Taunusstra=DFe 1, 65183 Wiesbaden, mit einer Deckungssumme von 1 Mio. Euro Haftungsrechtlicher Hinweis: Der Inhaber dieser Homepage =FCbernimmt keine Haftung f=FCr andere Webseiten auf die eventuell im Rahmen dieser Homepage verwiesen wird. Entsprechend der Ma=DFgaben der diesbez=FCglichen Rechtsprechung distanziert dieser sich ausdr=FCcklich von dem Inhalt dieser Seiten, sofern dieser mit geltendem Recht nicht in Einklang steht.
ORG;ENCODING=QUOTED-PRINTABLE:Johlige, Skana & Partner -  Fachkanzlei f=FCr Verkehrs-Unfallrecht und F=FChrerscheinangelegenheiten - BUNDESWEITE VERTRETUNG
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