Fachanwalt für Verkehrsrecht Sven Skana - BUNDESWEITE VERTRETUNG -
Kurfürstendamm 173
10707 Berlin
(030) 8 86 81 50 - 5
(030) 8 86 81 50 - 6
Öffnungszeiten:
09.30 Uhr bis 17.00 Uhr09.30 Uhr bis 17.00 Uhr
09.30 Uhr bis 17.00 Uhr
09.30 Uhr bis 17.00 Uhr
09.30 Uhr bis 13.00 Uhr (und zusätzlich nach Vereinbarung!)
Rechtsgebiete
- Strafprozessrecht
- Arzthaftungsrecht
- Betäubungsmittelstrafrecht
- Fahrerlaubnisrecht
- Bußgeldrecht
- Verkehrsstrafrecht
- Strafrecht
- Unfallversicherungsrecht
- Verkehrsrecht
- Schmerzensgeldrecht
- Verkehrsversicherungsrecht
- Verkehrsverwaltungsrecht
- Verkehrszivilrecht
- Haftpflichtversicherungsrecht
- Wohnungseigentumsrecht
Qualifikationen
Fachanwalt:
- Verkehrsrecht
Weitere Sprachen:
- Englisch
- Französisch
Mitgliedschaften
- Rechtsanwaltskammer Berlin
- Berliner Anwaltsverein
- ARBEITSGEMEINSCHAFT VERKEHRSRECHT im Deutschen Anwaltsverein
- Akademischer Segelclub zu Berlin ASC
Beschreibung
- Arzthaftungsrecht
- Führerscheinrecht / EU- Führerscheinrecht / Polen / Tschechien
- MPU - Vorbereitung mit Erfolgsgarantie - auch in schwierigen Fällen
- Express-MPU: Sperrfristverkürzung / verkürzte Abstinenznachweise
- Straf- und Strafverfahrensrecht
- Betäubungsmittelstrafrecht/
Führerscheinentzug / BTM-Recht - Ordnungswidrigkeitsrecht / Bußgeldverfahren
- Schadensersatz- Schmerzensgeldrecht bei Unfallschäden
- Verkehrswirtschaftsrecht
Wir bieten Ihnen:
- garantiert schnellstmögliche Wiedererlangung Ihres beruflich benötigten Führerscheins mit MPU
- Anwaltswechsel ohne Zusatzkosten
- Bundesweite Vertretung ohne Zusatzkosten
- 100 % Beratungsservice - auch mit Selbstbeteiligung bei Ihrer Rechtsschutzversicherung
- MPU - Vorbereitung mit offiziell anerkannten Verkehrspsychologen
- Verkehrsunfall: höchste Schadenzahlungen durch eigene Unfallgutachter
Rechtsanwalt Skana ist als Fachanwalt auf das Verkehrsrecht, das Strafrecht und das Verkehrswirtschaftsrecht spezialisiert und steht Ihnen bei all Ihren Problemen im Straßenverkehr, dem P-Scheinrecht (Taxi, Omnibus, Fahrlehrer) und dem EU-Führerscheinrecht (Polen / Tschechien etc.) sowie im Versicherungsrecht kompetent und kurzfristig zur Seite, wobei die jahrelange Erfahrung - speziell im Umgang mit Führerscheinbehörden - zugunsten der Ratsuchenden effektiv genutzt wird.
Dabei bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Sie auf Wunsch auch bundesweitzu vertreten. Gern übernehmen wir für Sie die kostenlose Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung!
Eine Erstberatung zur Voraberörterung Ihres Rechtsproblems bieten wir für Privatpersonen zum Preis von 190,- € inkl. USt. an. In dieser Höhe werden die Kosten der Erstberatung auch in der Regel ohne weiteres von Rechtsschutzversicherungen übernommen.
Schicken Sie uns dazu ganz bequem einfach eine kostenlose e-Mailanfrage.
Sie haben ein Führerscheinproblem und müssen sich auf eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) vorbereiten? Wir betreuen und begleiten Sie persönlich im Fall des Führerscheinentzugs oder des P-Scheinentzugs gegenüber der Behörde bis hin zur Wiedererteilung Ihrer Fahrerlaubnis. Wir garantieren Ihnen dabei die schnellstmögliche Wiedererlangung des Führerscheins durch unsere enge Kooperation mit einem behördlich anerkannten und akkreditierten Institut für Verkehrspsychologie, wo eremetierte Gutachter für Fahreignungsbegutachtungen (MPU) und zugleich Fachpsychologen für die Verkehrspsychologie Sie nach anerkannten Methoden der Verkehrspsychologie und Verkehrstherapie auf alle Bereiche rund um die erfolgreiche Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) vorbereiten. Auf Wunsch erfolgt dies auch in russischer Sprache.
Wir ersparen Ihnen dabei unnötige „Informationsabende" bei den bekannten MPU-Prüfinstituten und beschreiten mit Ihnen den direkten Weg zur Wiedererlangung Ihres Führerscheins! Besonders erfahren und erfolgreich ist unsere Kanzlei auch im Bereich des sogenannten EU-Führerscheins, der in Polen oder Tschechien erworben wurde. Gute Erfolge konnten wir in letzter Zeit auch gegenüber der Führerscheinbehörde im Bereich des Führerscheinentzugs wegen Delikten des BTM-Genuß und Drogenfahrt im Straßenverkehr sowie wegen Vorwürfen des LABO Berlin wegen Manipulationen beim Führerscheinerwerb erzielen. In letzter Zeit kommt es leider immer häufiger vor, dass das Führerscheinbüro versucht, im direkten Kontakt mit dem Betroffenen diesen zu einer vorzeitigen Rückgabe des Führerscheins (zu Unrecht) zu überreden - ohne das der Betroffene sich zuvor Rechtsrat sucht. Wir raten unbedingt davon ab, hierauf einzugehen!
Durch unsere Anwaltskanzlei werden grundsätzlich keine Interessen von Versicherungen oder staatsnahen Institutionen vertreten, sondern es werden ausschließlich die Interessen und Ansprüche von geschädigten Personen des privaten Alltagsrechtsverkehrs oder die Verteidigung von deliktisch Beschuldigten durchgesetzt!
Verschenken Sie kein Geld! Daher: Vorsicht bei 'Schaden-Hotlines' und schnellen Regulierungsversprechen des Unfallverursachers und dessen PKW-Haftpflichtversicherung!
Immer öfter beschweren sich in jüngster Zeit Geschädigte / Unfallopfer über zögerliche Schadenregulierungen von Versicherungen. Wohl kaum eine Versicherungsbranche hat derart viele Einsparmöglichkeiten wie die Autohaftpflichtversicherer. Bei schuldlosem Unfall bieten die Versicherer am Telefon per „Schaden-Hotline" schnelle und unkomplizierte Hilfe an. Alles klingt anfangs so schön einfach. Schon in den nächsten Tagen soll der Geschädigte einen Scheck oder eine Überweisung zum Schadensersatz bekommen! Der Unfall-PKW wird sogar von der gegnerischen Versicherung abgeholt, von deren eigenen Kfz-Sachverständigen wird der Schaden geschätzt und es wird oft sogar ein Unfall-Ersatzwagen (Mietwagen) gestellt.Der neueste Trickeiniger Versicherungen: „Schutzbriefe" werden neuerdings sehr preiswert oder sogar kostenlos im Zusammenhang mit dem Abschluss einer neuen Kfz.-Haftpflichtversicherung angeboten. Dies dient u.a. folgenden Zweck: Die Versicherungen wollen als erster Ansprechpartner von dem Unfall erfahren, um den Schaden auf die billigste Weise, also möglichst ohne Gutachter und Rechtsanwälte, regulieren zu können. Auf diese Weise können die Versicherungen nun schon mit der Beauftragung des Abschleppunternehmens /Mietwagenunternehmens ihren Einfluss geltend machen.
Doch wer sich dann darauf einlässt, zahlt dann leider oft drauf. Ab ca. 1.000 EUR Schaden ist man nämlich berechtigt, einen eigenen Gutachter zu beauftragen. Die Kosten hierfür muss der Unfallverursacher tragen! Wir versprechen Ihnen höchste Schadenersatzzahlungen durch Nutzung unserer eigenen anerkannten Unfallgutachter! Ganz im ernst: Welcher Mensch, der noch einigermaßen bei Verstand ist, würde in anderen Lebensbereichen den eigenen Schaden vom Verursacher schätzen lassen und dies kritiklos hinnehmen?
Aus langjähriger Kanzlei-Erfahrung kann daher gesagt werden:
Die Schadensregulierungen, welche von Anfang an durch einen Anwalt geprüft und in vollem Umfang bis ins Detail beim Unfallgegner angemeldet werden, verlaufen am schnellsten und erfolgreichsten!
Die Einschaltung eines Anwalts lohnt sich bei eigenem geringsten Kostenrisiko in jedem Fall, denn die Schadenspositionen, die der Anwalt „noch herausholt" übersteigen oft bei weitem dessen Honorar und dieses wird vom Gegner in vorgenannten Fällen ohnehin ersetzt.
- Bei Personenschäden bestehen oft Ansprüche auf eine Haushaltshilfe und Auslagenpauschalen
- Selbständige können Einkommensausfall und Studenten/ Azubis u. U. einen beruflichen Fortkommensschaden geltend machen
- Angestellte haben im Verletzungsfall oft Anspruch auf Verdienstausfallschaden
- Fahrgeld für Arztbesuche oder Krankenbesuche beim verletzten Angehörigen sind zu ersetzen
- Vorsicht bei körperlichen Verletzungen /Schmerzensgeld und "Abfindungsangeboten" der Versicherung: es droht Verjährung für Zukunftsschäden!
- Mit eigener Rechtsschutzversicherung lohnt sich der Gang zum Anwalt sogar bei angeblich schuldhaftem Unfall (der oft vom Gegner einfach behauptet wird), da der Anwalt oft eine Mitschuld des Gegners ermitteln kann
- Eine Schadenhochstufung bei der eigenen Haftpflichtversicherung lässt sich auf diesem Weg oft noch vermeiden
Rechtsanwalt Skana war viele Jahre als Justitiar für ein Entwicklungsdienstleistungs- und Industrieunternehmen der Automobilbranche am Standort Berlin tätig und verfügt über langjährige Erfahrung in der Betreuung von verkehrsrechtlichen Mandaten jeglicher Art vom ungerechtfertigten Bußgeldbescheid und Knöllchen, dem mangelhaften Fahrzeug-Leasingvertrag über den ungerechtfertigten Vorwurf des Rotlichtverstoßes, den Führerscheinentzug oder die Fahrtenbuchauflage bis hin zu versicherungsrechtlichen Problemen im Schadenfall, insbesondere der Berechnung und Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen. Nach einem Verkehrsunfall ist in jüngster Zeit auch die schnelle Hilfe bei verweigerten Versicherungszahlungen ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt.
Die Anwaltskosten für eine außergerichtliche Beratung können jederzeit zwischen dem Anwalt und dem Ratsuchenden frei vereinbart werden! Sie betragen in der Regel nur 100,- € bis 200,- € - je nach Bedeutung und Schwierigkeit des Problems. Wir empfehlen den rechtzeitigen Abschluss einer Rechtsschutzversicherung BEVOR es zum Problem kommt:
- Eine Rechtsschutzversicherung trägt regelmäßig auch alle Kosten für Anwälte, Gerichte sowie Gutachter!
Für die Verteidigung in einem Bußgeldverfahren stehen dem Verkehrsanwalt für das Vorverfahren zwischen 150,- € und 330,- € Euro zu - je nach Bedeutung und Schwierigkeit des Problems. Mit einer Rechtsschutzversicherung stellen auch diese Kosten für Sie kein Problem dar. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im voraus genau zu allen anfallenden Kosten.
- Aktuelle Rechtsprechung:
- Bitte beachten Sie auch die im Anhang veröffentlichten FACHARTIKEL zu Ihrem gesuchten Themenkreis!
Hier für Sie ein paar aktuelle Informationen aus der Rechtsprechung:
Verkehrsüberwachungs-Kameras / Frontfoto /Ampel-Kamera
- Autofahrer sollten wissen:
„Viele Blitzer-Fotos gehören auf den Müll!“
Nicht jede von den Behörden verfolgte Ordnungswidrigkeit erweist sich vor Gericht auch als rechtmäßig. Insoweit ist ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid oftmals sinnvoll, wenn beispielsweise der Fahrer des Pkws nicht erkennbar oder der festgestellte Fahrer aus beruflichen Gründen dringend auf seine Fahrerlaubnis angewiesen ist. Nicht selten stellt sich sogar heraus, dass bei angeblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen die vorgenommene Messung gar nicht zu verwerten ist, weil zum Beispiel das Messgerät Schwächen aufweist oder sonstige Fehlmessungen nicht ausgeschlossen werden können. Die Rechtsprechung stellt hier hohe Anforderungen an die Messgenauigkeit der Polizei! Im Dunkeln bleibt, gegen wie viele Autofahrer aufgrund ähnlicher Pannen Punkte oder sogar Fahrverbote verhängt werden.
Insoweit verspricht der Gang zum Verkehrsanwalt Erfolg, weil regelmäßig erst nach Einsicht in die Bußgeldakte die Erfolgsaussichten genau beurteilt werden können, und oftmals erst die Einspruchsbegründung des Anwalts von der Behörde ernst genommen wird. Hinzu kommt, dass erst ein Frontfoto vor Gericht als Beweismittel standhält. Klar ist aber auch, dass ein bereits bezahltes Verwarnungsgeld im Gegensatz zum Bußgeld nicht zurückgefordert werden kann.
Eine Verkehrsrechtschutzversicherung übernimmt die Kosten für den Anwalt und meist sogar auch die Auslagen und Gebühren, die im Zusammenhang mit dem Bußgeldverhängt werden. Schon daher macht es auch Sinn, die Sache durch den Anwaltwenigstens kurz überprüfen zu lassen.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage : www.arzt-behandlungsfehler-anwalt.com
- europäisch gültiges "UNFALLBERICHT"- Formular (PDF) zum Mitführen im Fahrzeug
- "UNFALL-TIPPS" (PDF)
Steuernummer: USt-ID-Nr.: DE 209548502
Hinweis gem. § 6 Teledienstgesetz:
Eckart Johlige und Sven Skana sind als Rechtsanwälte in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Berlin (Littenstraße 9, 10179 Berlin).
Die Rechtsanwälte sind an allen deutschen Gerichten mit Ausnahme des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen vertretungsbefugt.
Rechtsanwalt Skana ist zusätzlich berechtigt, die Bezeichnung Fachanwalt für Verkehrsrecht zu führen.
Rechtsanwalt Eckart Johlige ist zusätzlich berechtigt, die Bezeichnungen Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Fachanwalt für Arbeitsrecht zu führen.
Stefan Burghardt ist Steuerberater und gehört der Steuerberaterkammer des Landes Brandenburg an.
Die Rechtsanwälte & Steuerberater dieser Kanzlei sind eine ein-getragene Partnerschaftsgesellschaft (PR 15 - AG Charlottenburg).
Maßgebliche berufsrechtliche Regelungen: Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vom 05.05.2004 (BGBl. I, S. 717), Berufsordnung für Rechtsanwälte vom 01.11.2001, Berufsregeln der Rechtsanwälte der europäischen Union vom 28.11.1998, Fachanwaltsordnung vom 27.05.1999, jeweils in der gültigen Fassung. Hinsichtlich des Inhalts der Normen verweisen wir auf die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer www.brak.de und auf deren Rubrik "Angaben gem. § 6 TDG".
Die Rechtsanwälte Johlige und Skana unterhalten jeweils eine Berufshaftpflichtversicherung bei der R+V Versicherung, Taunusstraße 1, 65183 Wiesbaden, mit einer Deckungssumme von 1 Mio. Euro
Haftungsrechtlicher Hinweis:
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