Fachartikel von Rechtsanwalt Oliver Schüler

Bußgeldbescheid weggechattet?

Mitnichten - muß die vernichtende Antwort lauten.Im Gegenteil: Der von einem Bußgeldbescheid Betroffene läuft durch ein intensives Chatten in diversen Verkehrsportalen nicht nur Gefahr, die zweiwöchige Einspruchsfrist zu versäumen, sondern muß darübe…

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