Rechtsanwalt Oliver Schüler
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- 06.02.2009Bußgeldbescheid weggechattet?Mitnichten - muß die vernichtende Antwort lauten.Im Gegenteil: Der von einem Bußgeldbescheid Betroffene läuft durch ein intensives Chatten in diversen Verkehrsportalen nicht nur Gefahr, die zweiwöchige Einspruchsfrist zu versäumen, sondern muß darübe mehr
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