Rechtsanwalt Joachim Laux
Breite Straße 18
13597 Berlin
(030) 337 737 310
(030) 337 737 319
www.ra-laux.de
Öffnungszeiten:
09:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr09:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
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Weitere Anwälte in dieser Kanzlei:
Rechtsanwältin Almuth Arendt-BoellertRechtsgebiete
- Versicherungsrecht
- Verkehrsrecht
- Sozialrecht
- Haftpflichtrecht
- Arzthaftungsrecht
- Schmerzensgeldrecht
- Medizinrecht
Qualifikationen
Fachanwalt:
- Versicherungsrecht
- Medizinrecht
Weitere Sprachen:
- englisch
Mitgliedschaften
- Deutscher Anwaltsverein
- Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht
Beschreibung
LAUX Rechtsanwälte ist eine auf Personenschäden spezialisierte medizin- und versicherungsrechtliche Fachan-waltskanzlei. Wir vertreten ausschließlich Verbraucher, d.h. Patienten und Versicherungsnehmer bei der Wahr-nehmung ihrer Rechte aus (Verkehrs-) Unfällen, ärztlichen Fehlbehandlungen und anderen Schadens- oder Krank-heitsfällen fällen gegenüber den Schädigern bzw. privaten und gesetzlichen Versicherern. Mit unserer klaren Aus-richtung auf wenige Rechtsgebiete stehen wir Ihnen sowohl beratend als auch vorgerichtlich und gerichtlich vertretend auf juristisch hohem Niveau in speziellen Rechtsgebieten zur Verfügung. Als interdisziplinär arbeitende Fachanwalts-kanzlei mit schadensrechtlichem Schwerpunkt erzielen wir optimale Erfolge. Durch unsere konzentrierte und auf wenige Rechtsgebiete bezogene Arbeitsweise können wir die für die Durchsetzung Ihres Anliegens notwendigen Synergieeffekte erzielen.
Unfallschäden
In allen Bereichen des täglichen Lebens kann es infolge von Unfällen im Straßenverkehr, im Haushalt, bei öffent-lichen Veranstaltungen, bei der Arbeit, bei ärztlichen Behandlungen, durch Straftaten, beim Sport zu Personen-schäden kommen. Die Folgen sind häufig gravierend. Nicht selten kommt es zu Arbeits- und/oder Berufsunfähigkeit, (Teil-)Invalidität und damit zu einer Vielzahl von immateriellen und materiellen Schäden. Die Vertretung solch komplexer Fälle setzt Spezialkenntnisse voraus, die wir Ihnen gern zur Verfügung stellen.
Arzthaftungsrecht
In Deutschland sind ca. 60.000 Hausärzte, weitere 60.000 niedergelassene Fachärzte und ca. 150.000 Ärzte in Krankenhäusern tätig, hinzu kommen Zahnärzte, Hebammen und Heilpraktiker. Aus der Vielzahl der Behandlungen resultieren eine unüberschaubare Anzahl von Fehlern mit häufig gravierenden Folgen für die Patienten. Die erfolg-reiche Vertretung solcher Mandate setzt neben umfassender haftungsrechtlicher Kenntnisse solche des ärztlichen Berufsrechts, der Organisation des Gesundheitswesens, der Klinik- und Praxisorganisation und vor allem medi-zinischer Zusammenhänge (z.B. bei der Auswerten von Krankenunterlagen) voraus. Wir bieten unseren Mandanten eine profunde juristische Beratung einschließlich Informationsbeschaffung (Sachverständigengutachten) zur Be-wertung von Haftungsfragen
Versicherungsrecht
Alle denkbaren Personen- und Sachschäden sind versicherbar. Insbesondere bei größeren Versicherungsfällen kommt es häufig zu Schwierigkeiten bei der Regulierung. Versicherer wenden die unzutreffende Beantwortung vorvertraglicher Fragen, Unter-, Mehrfach- und Überversicherung ein und reagieren auf die Meldung von Schadens-fällen nicht selten mit Rücktritt, Anfechtung und Kündigung sowie Leistungsverweigerung. Häufig wird die Regulierung unangemessen verzögert und der Versicherungsnehmer trotz Fälligkeit über lange Zeit, teilweise über Jahre, im Un-klaren über die Leistungsbereitschaft des Versicherers gelassen. Wir prüfen anhand Ihres Versiche-rungsvertrages nebst Bedingungen und der konkreten Umstände des Versicherungsfalls das Bestehen und die Höhe Ihrer Leistungs-ansprüche, machen diese zur kurzfristigen Regulierung geltend und erheben gegebenenfalls Klage.
Sozialrecht
Schwere Erkrankungen führen dazu, dass Menschen in Lebenssituationen geraten, in denen hochqualifizierter recht-licher Beistand unbedingt nötig wird, um die schwierige Situation wirtschaftlich-organisatorisch besser bewältigen zu können. Sozialrechtliche Ansprüche ergeben sich vor allem aus dem Recht der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), der Rentenversicherung (DRV), der Unfallversicherung sowie dem Schwerbehindertenrecht. Wir vertreten die Ansprüche Versicherter auf Versorgung mit medizinischen Leistungen und Arzneimitteln, bei der Klärung von Status-fragen, bei der Geltendmachung von Leistungen aus Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und Schadensfällen (Ver-letztengeld, Verletztenrente, Teilhabeleistungen), bei Rentenansprüchen wegen teilweiser und voller Erwerbsmin-derung und bei der Klärung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) sowie des Grades der Behinderung (GdB) unter Berücksichtigung der versorgungsmedizinischen Grundsätze. Sämtliche Mandate betreuen wir sowohl außerge-richtlich im Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren als auch vor den Sozialgerichten.
Die geschulten Mitarbeiterinnen unseres Sekretariates stehen Ihnen zur Vermittlung eines Erstkontaktes/Be-sprechungstermines gern zur Verfügung.
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