Rechtsanwalt Fachanwalt Gregor Samimi - FA für Verkehrs-, Straf- und VersiR
Fasanenstraße 42
Zweigniederlassg. (U-Bhf. Kurfürstendamm)
10719 Berlin
(030) 8860161
(030) 8860151
http://www.ra-samimi.de
Öffnungszeiten:
10.00 bis 18.00 Uhr10.00 bis 18.00 Uhr
10.00 bis 18.00 Uhr
10.00 bis 18.00 Uhr
10.00 bis 18.00 Uhr
Rechtsgebiete
- Arbeitsrecht
- Berufsrecht (anwaltliches)
- Betäubungsmittelstrafrecht
- Bußgeldrecht
- Fahrerlaubnisrecht
- Haftpflichtrecht
- Jugendstrafrecht
- Kapitalstrafrecht
- Kaufrecht
- Krankenversicherungsrecht
- Kündigungsschutzrecht
- Leasingrecht
- Personenversicherungsrecht
- Rechtsschutzversicherungsrecht
- Sachversicherungsrecht
- Schmerzensgeldrecht
- Steuerstrafrecht
- Strafrecht - Strafverfahrensrecht
- Umweltstrafrecht
- Verkehrsrecht
- Verkehrsstrafrecht
- Verkehrsversicherungsrecht
- Verkehrsverwaltungsrecht
- Verkehrszivilrecht
- Versicherungsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht
Qualifikationen
Fachanwalt:
- Strafrecht
- Versicherungsrecht
- Verkehrsrecht
Weitere Sprachen:
- englisch
- farsi
- französisch
Mitgliedschaften
- Mitglied im Berliner Anwaltsverein e.V.
- Mitglied in den Arbeitsgemeinschaften Verkehrsrecht, Versicherungsrecht und Strafrecht im Deutschen Anwaltsverein
- Mitgleid des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer Berlin (RAK Berlin)
- Mitglied der Redaktion beim Berliner Anwaltsblatt
Beschreibung
Herzlich willkommen!
Wir freuen uns über Ihren Besuch. Wir laden Sie herzlich ein, sich einen Überblick über unsere Kanzlei zu verschaffen. Zu den Schwerpunkten der Kanzlei gehören das Arbeitsrecht, das Verkehrs- und Versicherungsrecht sowie das Strafrecht. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gern für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.
Über uns
Es gibt Dinge, an die möchte man am liebsten gar nicht denken - wie zum Beispiel an einen Unfall oder an eine Kündigung und die damit verbundenen Folgen. Wer sich für eine Rechtsanwaltskanzlei entscheidet, erwartet nicht nur fundierte Rechtskenntnisse, Schnelligkeit und Erfolg. Man erwartet auch einen besonderen persönlichen Service, gute Erreichbarkeit, freundliche und engagierte Ansprechpartner. Insoweit legt unsere 1995 gegründete Kanzlei Wert auf einen engen Kontakt zum Mandanten. Vom ersten Augenblick der Mandatserteilung erstellen wir gemeinsam mit dem Mandanten zielführende Lösungen, damit dieser nach Möglichkeit ohne lang andauernde Auseinandersetzungen zu seinem Recht kommt.
Unser Angebot für Sie umfasst:
- Konzentration auf die Rechtsgebiete des Arbeitsrechts, des Verkehrs- und Versicherungsrechts sowie auf das Strafrecht
- Fachanwaltschaft im Bereich des Strafrechts und des Versicherungsrechts
- Eine regelmäßige Fortbildung sorgt dafür, dass unsere Mandanten stets vom aktuellen Wissensstand profitieren
- freundliche und engagierte Ansprechpartner
- Auf Wunsch Einholung der Kostendeckungszusage über die Rechtsschutzversicherung
- Kundenfreundliche Öffnungszeiten - Nützliche Informationen und Downloads auf der Homepage
Zur Person
Rechtsanwalt Gregor Samimi wurde 1965 in Berlin geboren und wuchs in Berlin auf. Als Austauschschüler des Goetheinstituts nahm er am Deutsch-Amerikanischen Austauschprogramm teil und besuchte in Dallas/Texas die High School. Nach dem Abitur studierte er an der Freien Universität Berlin Rechtswissenschaft und im Nebenfach Politikwissenschaft. Während der Studienzeit arbeitete er an der Technischen Universität Berlin am Institut für Rechtswissenschaft, Fachbereich Betriebswirtschaftslehre, als studentischer Mitarbeiter. Nach dem 1. Staatsexamen wurde Rechtsanwalt Samimi Referendar am Kammergericht und legt 1995 das 2. Staatsexamen ab. Hiernach wurde er als Rechtsanwalt zugelassen. Seit 2002 ist Gregor Samimi Fachanwalt für Strafrecht und seit 2005 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Dem Vorstand der Rechtsanwaltskammer Berlin gehört Rechtsanwalt Samimi seit 2003 an. Mitglied der Redaktion des Berliner Anwaltsblattes ist Gregor Samimi seit 2004. In einer Vielzahl von Veröffentlichungen beschäftigt sich Rechtsanwalt Samimi nicht nur mit dem materiellen Recht sondern auch mit berufspolitischen Themen wie z.B. mit der Juristenausbildung. Die Veröffentlichungen können auf der Homepage der Rechtanwaltskanzlei unter dem Button Pressespiegel gesichtet werden.
Arbeitsrecht
Kündigung, Abfindung, Arbeitsvertrag und Gehalt - die Beratung und Vertretung der Mandanten im arbeitsrechtlichen Bereich umfassen insbesondere die Begründung und Aufhebung von Arbeitsverhältnissen. Hierbei vertreten wir Arbeitnehmer wie Arbeitgeber im Rahmen von Auseinandersetzungen, die den Bereich von Kündigungen und Abfindungsverhandlungen sowohl im außergerichtlichen Bereich als auch im Rahmen von Kündigungsschutzklagen vor dem Arbeitsgericht oder gegenüber der Agentur für Arbeit im Falle der Festsetzung von Sperrzeitbescheiden betreffen.
Straßenverkehrszivilrecht
Wir vertreten Mandanten bei der Geltendmachung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen nach Verkehrsunfällen gegen andere Verkehrsunfallbeteiligte und deren Haftpflichtversicherungen. Daneben beschäftigt sich die Kanzlei mit der Beratung und Vertretung im Bereich der Sachmängelhaftung (Rücktritt und Schadensersatz) beim Autokauf.
Straßenverkehrsstraf- und Bußgeldrecht
Im Bereich der Verteidigung gegen den Vorwurf von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten vertreten wir Mandanten z. B. in den nachfolgenden Bereichen:
Geschwindigkeitsüberschreitungen , Rotlichtverstöße, Fahrtenbuchanordnung , Berechnung des Punktestands in der Flensburger Verkehrssünderkartei, Fahren unter Alkoholeinfluss, Verkehrsunfallflucht, Fahrverbot und Führerscheinentzug sowie der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug / MPU. Insbesondere im Bereich der Feststellung von Geschwindigkeitsüberschreitungen geht es nicht immer fehlerfrei und rechtmäßig zu. Kein Messgerät arbeitet unter allen Bedingungen richtig und keine Meßmethode ist für alle Ortsverhältnisse geeignet. Wichtig ist es deshalb, alle sich im Einsatz befindlichen Geräte und Verfahren und die möglichen Fehlerquellen zu kennen.
Versicherungsrecht
Unsere Kanzlei betreut zu einem großen Teil Mandate aus dem Bereich des Privatversicherungsrechts. Rechtsanwalt Samimi ist seit 2005 zudem Fachanwalt für Versicherungsrecht. Allein im Bereich der Individualversicherung gibt es in Deutschland über 500 Millionen Versicherungsverträge mit jährlich rund 50 Millionen Schadensfällen. Unsere Kanzlei beschäftigt sich mit sämtlichen Problemen im Zusammenhang mit der Regulierung von Versicherungsansprüchen in den Sparten:
Kraftfahrtversicherung, insbesondere der Kaskoversicherung, Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung, Feuerversicherung, Einbruch- und Raubversicherung, Reisegepäckversicherung, allgemeine Haftpflichtversicherung, Rechtsschutzversicherung, Lebensversicherung, private Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung, Krankenversicherung. Der Versicherungszweig der Berufsunfähigkeitsversicherung gewinnt für die Mandanten zunehmend an Bedeutung, weil sich der Staat zunehmend mehr aus der gesetzlichen Vorsorge zurückzieht.
Strafrecht
Es kommt vor, dass man sich auch gänzlich unschuldig dem Verdacht der Begehung einer Straftat ausgesetzt sieht - mit den entsprechend schweren Folgen für das persönliche und berufliche Fortkommen. Im Bereich des Strafrecht sind wir in den folgenden Bereichen tätig: Allgemeines Straf-, Wirtschafts-, Verkehrs- und Steuerstrafrecht sowie im Jugend-, Umwelt-, und Medizinstrafrecht. Hierbei ergeben sich Schnittstellen zum Straßenverkehrsstraf- und Bußgeldrecht. Daneben vertreten wir auch Opfer von Straftaten im Nebenklage- und Adhäsionsverfahren. Rechtsanwalt Gregor Samimi ist seit 2002 Fachanwalt für Strafrecht.
Rechtsanwaltsvergütung
Schon bei den ersten Anzeichen einer rechtlichen Auseinandersetzung, sei es im vertraglichen Bereich oder im Bereich des Straßenverkehrsstraf- und Bußgeldrecht, sollte überlegt werden, ob ein Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung der Interessen beauftragt werden sollte. Bei Verkehrsunfällen haben Sie das Recht, mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche einen Verkehrsanwalt Ihres Vertrauens zu beauftragen. Die Kosten des Verkehrsanwalts zahlt – bis auf extreme Ausnahmefälle – immer die Versicherung des schuldigen Unfallgegners. Oft berechnen sich die Gebühren für die anwaltliche Beratung und Vertretung nach dem Wert, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hat (Gegenstandswert), wobei sich die Höhe der Vergütung nach dem Vergütungsverzeichnis der Anlage 1 zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), §§ 2 Abs. 1 und 2, 13 RVG, bestimmt. In einigen Fällen schlagen wir den Abschluss einer Honorarvereinbarung vor, soweit der Umfang und die Bedeutung der Angelegenheit es erfordern. Im Bereich des Straßenverkehrsstraf- und Bußgeldrecht richten sich die Rechtsanwaltsgebühren nach so genannten Rahmengebühren.
Rechtsschutzversicherung
Über die Höhe der anfallenden Gebühren geben wir Ihnen gern vor Erteilung des Auftrages Auskunft. Insbesondere für Kraftfahrer empfiehlt sich der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung, weil der Straßenverkehr stark gefahrengeneigt ist. Ob und ggf. in welcher Höhe die von Ihnen abgeschlossene Rechtsschutzversicherung für die Anwaltskosten aufkommt, kann vor Erteilung des Auftrages erfragt werden. Wir stehen Ihnen hierzu gerne zur Verfügung.
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