Rechtsanwalt Fachanwalt für Verkehrsrecht Sven Skana - Bundesweite Vertretung -
Kurfürstendamm 28
(U-Bahnstation: Uhlandstraße)
10719 Berlin
030 886 81 505
030 886 81 506
http://www.anwalt.de/Verkehrsrecht_Anwalt
Öffnungszeiten:
09.30 Uhr bis 17.00 Uhr09.30 Uhr bis 17.00 Uhr
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09.30 Uhr bis 13.00 Uhr (und zusätzlich nach Vereinbarung!)
Rechtsgebiete
- Betäubungsmittelstrafrecht
- Bußgeldrecht
- Fahrerlaubnisrecht
- Haftpflichtrecht
- Haftpflichtversicherungsrecht
- Leasingrecht
- Rechtsschutzversicherungsrecht
- Schmerzensgeldrecht
- Strafrecht - Strafverfahrensrecht
- Unfallversicherungsrecht
- Verkehrsrecht
- Verkehrsstrafrecht
- Verkehrsversicherungsrecht
- Verkehrsverwaltungsrecht
- Verkehrszivilrecht
- Versicherungsrecht
Qualifikationen
Fachanwalt:
- Verkehrsrecht
Weitere Sprachen:
- englisch
- französisch
Mitgliedschaften
- Rechtsanwaltskammer Berlin
- Berliner Anwaltsverein
- ARBEITSGEMEINSCHAFT VERKEHRSRECHT im Deutschen Anwaltsverein
- Akademischer Segelclub zu Berlin ASC
Beschreibung
Rechtsanwalt Skana ist als Fachanwalt auf das Verkehrsrecht spezialisiert und steht Ihnen bei all Ihren Problemen im Straßenverkehr sowie dem EU-Führerscheinrecht (Polen / Tschechien etc.) und im Versicherungsrecht kompetent und kurzfristig zur Seite, wobei die jahrelange Erfahrung - speziell im Umgang mit Führerscheinbehörden - zugunsten der Ratsuchenden effektiv genutzt wird.
Dabei bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Sie auf Wunsch auch bundesweit ohne zusätzliche Kosten zu vertreten! Sofern Sie im Rahmen eines Anwaltswechsels zu uns kommen, bieten wir Ihnen unsere Beratungsleistung ebenfalls ohne zusätzliche Kosten für Sie.
Wir betreuen und begleiten Sie persönlich im Fall des Führerscheinentzugs gegenüber der Behörde bis hin zur Wiedererteilung Ihrer Fahrerlaubnis in enger Kooperation mit behördlich anerkannten und akkreditierten Diplom-Verkehrspsychologen. Besonders erfahren und erfolgreich sind wir hier im Bereich des sogenannten EU-Führerscheins, der in Polen oder Tschechien etc. gemacht wurde. Gute Erfolge konnten wir in letzter Zeit auch gegenüber der Führerscheinbehörde im Bereich des Führerscheinentzugs wegen Delikten des BTM-Genuß und Drogenfahrt im Straßenverkehr sowie bei Vorwürfen des LABO Berlins wegen angeblicher Manipulationen beim Führerscheinerwerb erzielen.
Durch unsere Anwaltskanzlei werden grundsätzlich keine Interessen von Versicherungen oder staatsnahen Institutionen vertreten, sondern es werden ausschließlich die Interessen und Ansprüche von geschädigten Personen des privaten Alltagsrechtsverkehrs oder die Verteidigung von deliktisch Beschuldigten durchgesetzt!
Rechtsanwalt Skana war viele Jahre als Justitiar für ein Entwicklungsdienstleistungs- und Industrieunternehmen der Automobilbranche am Standort Berlin tätig und verfügt über langjährige Erfahrung in der Betreuung von verkehrsrechtlichen Mandaten jeglicher Art vom ungerechtfertigten Bußgeldbescheid und Knöllchen, dem mangelhaften Fahrzeug-Leasingvertrag über den ungerechtfertigten Vorwurf des Rotlichtverstoßes, den Führerscheinentzug oder die Fahrtenbuchauflage bis hin zu versicherungsrechtlichen Problemen im Schadenfall, insbesondere der Berechnung und Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen. Nach einem Verkehrsunfall ist in jüngster Zeit auch die schnelle Hilfe bei verweigerten Versicherungszahlungen ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt.
Die Anwaltskosten für eine außergerichtliche Beratung können jederzeit zwischen dem Anwalt und dem Ratsuchenden frei vereinbart werden! Sie betragen in der Regel nur 25,- € bis 100,- €. Wir empfehlen den rechtzeitigen Abschluss einer Rechtsschutzversicherung BEVOR es zum Problem kommt:
- Eine Rechtsschutzversicherung trägt regelmäßig auch alle Kosten für Anwälte, Gerichte sowie Gutachter!
Für die Verteidigung in einem Bußgeldverfahren stehen dem Verkehrsanwalt für das Vorverfahren zwischen 25,- € und 330,- € Euro zu. Mit einer Rechtsschutzversicherung stellen auch diese Kosten für Sie kein Problem dar. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im voraus genau zu allen anfallenden Kosten.
- Aktuelle Rechtsprechung:
- Bitte beachten Sie auch die im Anhang veröffentlichten FACHARTIKEL zu Ihrem gesuchten Themenkreis!
Handy-Benutzung im Auto ist bei roter Ampel nun doch erlaubt!
Aktuell hat jetzt das OLG Bamberg entschieden: Hat ein Fahrer beim Warten vor einer auf Rot geschalteten Ampel den Motor seines PKW /LKW ausgeschaltet, so darf er auch am Steuer sein Handy in die Hand nehmen und damit telefonieren (Aktenzeichen 3 S OWi 1050/2006).
Ein Pkw-Fahrer sollte in I. gerichtlicher Instanz zunächst 40 Euro Geldbuße für die Benutzung seines Mobiltelefons zahlen.
Doch wenn ein KFZ steht u n d der Motor auch wirklich ausgeschaltet ist, besteht nach Ansicht des Bamberger OLG allein durch das Aufnehmen oder Halten eines Mobiltelefons keine unmittelbare Ablenkung von den eigentlichen Fahraufgaben! Denn vor einer Weiterfahrt muss der Motor nun zunächst durch einen erneuten Startvorgang in Gang gesetzt werden. Erst jetzt könne mit dem KFZ die Fahrt wieder aufgenommen werden und so (bei fortgesetzter Benutzung des Mobiltelefons) eine rechtswidrige Beeinträchtigung der Fahraufgaben eintreten. Dies gelte auch beim Halten vor rot abstrahlenden Ampelanlagen.
- Weitere aktuelle Rechtsprechung:
Gute Chancen im Bußgeld- und Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Mit dem Anhörungsbogen gleich zum Anwalt!
Die Zustellung des Bußgeldbescheides ist nur wirksam, wenn sie an den Verteidiger erfolgt, dessen entsprechende Vollmacht sich in der Akte befindet (AG Mayen 10.3.05, 2040 Js 10563/04.3 OWi und vgl. auch OLG Celle 25.5.05, 222 Ss 69/05 OWi):
Im Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitenverfahren kommt es in letzter Zeit immer wieder zu fehlerhaften Zustellungen der Bußgeldbescheide durch die Bußgeldbehörde. Ursache ist oft eine Fehlinterpretation der Anwaltsvollmacht durch die Bußgeldbehörde, so dass die Behörde dann den Bußgeldbescheid des Mandanten – fehlerhaft – an den beauftragten Rechtsanwalt /dessen Büro zustellt.
Ist der Anwalt von Anfang an, also bereits mit der behördlichen „Anhörung im Bußgeldverfahren“ (sogenannter Anhörungsbogen) befasst gewesen, so wird in solchen Bußgeldsachen das Verfahren auf Antrag des Anwalts hin häufig eingestellt, weil Verfolgungsverjährung eingetreten ist.
Diese neue Möglichkeit der Verfahrenseinstellung besteht aber nur dann, wenn sich der Mandant gleich nach Zusendung des behördlichen „Anhörungsbogens“ an den Anwalt wendet. Dies gilt für alle Ordnungswidrigkeitenverfahren im Straßenverkehr (auch bei Parkverstößen!) und hat natürlich dann besondere Bedeutung für den Mandanten, wenn auf diesem Wege eine hohe Geldbuße und sogar auch ein Fahrverbot vermieden werden kann!
Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel alle Anwaltskosten und auch die behördlichen Verfahrenskosten.
Verkehrsüberwachungs-Kameras / Frontfoto /Ampel-Kamera
- Autofahrer sollten wissen:
„Viele Blitzer-Fotos gehören auf den Müll!“
Nicht jede von den Behörden verfolgte Ordnungswidrigkeit erweist sich vor Gericht auch als rechtmäßig. Insoweit ist ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid oftmals sinnvoll, wenn beispielsweise der Fahrer des Pkws nicht erkennbar oder der festgestellte Fahrer aus beruflichen Gründen dringend auf seine Fahrerlaubnis angewiesen ist. Nicht selten stellt sich sogar heraus, dass bei angeblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen die vorgenommene Messung gar nicht zu verwerten ist, weil zum Beispiel das Messgerät Schwächen aufweist oder sonstige Fehlmessungen nicht ausgeschlossen werden können. Die Rechtsprechung stellt hier hohe Anforderungen an die Messgenauigkeit der Polizei! Im Dunkeln bleibt, gegen wie viele Autofahrer aufgrund ähnlicher Pannen Punkte oder sogar Fahrverbote verhängt werden.
Insoweit verspricht der Gang zum Verkehrsanwalt Erfolg, weil regelmäßig erst nach Einsicht in die Bußgeldakte die Erfolgsaussichten genau beurteilt werden können, und oftmals erst die Einspruchsbegründung des Anwalts von der Behörde ernst genommen wird. Hinzu kommt, dass erst ein Frontfoto vor Gericht als Beweismittel standhält. Klar ist aber auch, dass ein bereits bezahltes Verwarnungsgeld im Gegensatz zum Bußgeld nicht zurückgefordert werden kann.
Eine Verkehrsrechtschutzversicherung übernimmt die Kosten für den Anwalt und meist sogar auch die Auslagen und Gebühren, die im Zusammenhang mit dem Bußgeldverhängt werden. Schon daher macht es auch Sinn, die Sache durch den Anwaltwenigstens kurz überprüfen zu lassen.
- Weitere aktuelle Gesetzgebung:
Autounfall - Versicherung - Tricks beim Schadensersatz? Vorsicht bei "Schaden-Hotlines" der Autohaftpflichtversicherung!
Wohl kaum eine Versicherungsbranche hat derart viele Einsparmöglichkeiten wie die Autohaftpflichtversicherer.
Bei schuldlosem Unfall bieten die Versicherer am Telefon per „Schaden-Hotline“ schnelle und unkomplizierte Hilfe an.
Alles klingt so schön einfach. Schon in den nächsten Tagen soll der Geschädigte einen Scheck oder eine Überweisung zum Schadensersatz bekommen! Der Unfall-PKW wird sogar von der gegnerischen Versicherung abgeholt, von deren eigenen Kfz-Sachverständigen wird der Schaden geschätzt und es wird oft sogar ein Unfall-Ersatzwagen (Mietwagen) gestellt.
Doch wer sich darauf einlässt, zahlt oft drauf. Ab ca. 1.000 EUR Schaden ist man berechtigt, einen eigenen Gutachter zu beauftragen. Die Kosten hierfür muss der Unfallverursacher tragen. Ein eigenes, unabhängiges Gutachten spart aber Ihr Geld, denn „Schadenschnelldienste“ der Versicherungen spielen den Schaden oft herunter. Der Gesamtverband Deutsche Versicherungswirtschaft hat nämlich die Autobahnnotrufsäulen übernommen: Unter einer 0800-Nummer gibt es sofort Kontakt zur Versicherung mit dem Ziel, den Geschädigten schnellstmöglich in deren Hände zu bekommen, bevor dieser Hilfe von selbst gewählten Gutachtern und einem eigenen Rechtsanwalt in Anspruch nehmen kann. Und dabei sind die Anwaltskosten immer vom Gegner /der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zu zahlen!
Ganz im ernst:
Welcher Mensch, der noch einigermaßen bei Verstand ist, würde in anderen Lebensbereichen den eigenen Schaden vom Verursacher schätzen lassen und dies kritiklos hinnehmen?? Nicht anders ist es aber hier, wenn die gegnerische Haftpflichtversicherung Versprechungen macht. Diese steht aber ja „im Lager des Verursachers“ und nimmt auch dessen Interessen wahr – sie ist schließlich seine Haftpflichtversicherung.
Laut Rechtsprechung sind im Gutachten festgestellte Kosten einer Fachwerkstatt anzusetzen. Oft ermitteln Versicherungen aber viel geringere Reparaturkosten von „Hinterhofwerkstätten“ bei der Schadenkalkulation. Diesen benannten „Werkstätten“ werden teilweise sogar vertragliche Beziehungen zu den Versicherungen nachgesagt... Verbringungskosten, Nutzungsausfall, UPE-Aufschläge sowie die Wertminderung werden meist gar nicht berücksichtigt. Auch besteht Gefahr, das Versicherungen ungerechtfertigt sogenannte Totalschäden (statt Reparaturschaden) konstruieren, was den Geschädigten dann tausende EURO kosten kann, wenn man sich blind auf diese Bewertungen der gegnerischen Versicherung /deren Gutachter verlässt!
Der Trick der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers besteht oft einfach darin, per „Hotline“ sofort Kontakt zu Ihnen als Geschädigtem herzustellen. Nun ist das Kind schon fast in den Brunnen gefallen – für Sie:
Nun lässt sich nämlich der oft noch unter dem Unfallschock stehende Geschädigte von dem Versicherungsangestellten und dessen extrem freundlicher Stimme am Telefon „einlullen“ – der Hauptschaden wird dann erstmal per Scheck oder Überweisung schnell gezahlt. Und am Ende fehlen Ihnen dann aber meist schnell 500,- € bis 2.000,- € Schadensersatz. Nun ist es praktisch zu spät. Diese noch offenen Rest-Schadenspositionen lassen sich auch per Anwalt kaum noch oder nur noch unter unverhältnismäßig hohem Kosten- und Zeitaufwand der Haftpflichtversicherung entlocken. Diese zahlt ohne Druckausübung einfach nicht mehr und reagiert oft verärgert, wenn Sie nun einen Anwalt einschalten...
Aus langjähriger Kanzlei-Erfahrung kann aber gesagt werden:
Die Schadensregulierungen, welche von Anfang an durch einen Anwalt geprüft und in vollem Umfang bis ins Detail beim Unfallgegner angemeldet werden, verlaufen am schnellsten und erfolgreichsten!
Die Einschaltung eines Anwalts lohnt sich bei eigenem geringsten Kostenrisiko in jedem Fall, denn die Schadenspositionen, die der Anwalt „noch herausholt“ übersteigen oft bei weitem dessen Honorar und dieses wird vom Gegner in vorgenannten Fällen ohnehin ersetzt.
- Bei Personenschäden bestehen oft Ansprüche auf eine Haushaltshilfe und Auslagenpauschalen
- Selbständige können Einkommensausfall und Studenten/ Azubis u. U. einen beruflichen Fortkommensschaden geltend machen
- Angestellte haben im Verletzungsfall oft Anspruch auf Verdienstausfallschaden
- Fahrgeld für Arztbesuche oder Krankenbesuche beim verletzten Angehörigen sind zu ersetzen
- Vorsicht bei körperlichen Verletzungen /Schmerzensgeld und "Abfindungsangeboten" der Versicherung: es droht Verjährung für Zukunftsschäden!
- Mit eigener Rechtsschutzversicherung lohnt sich der Gang zum Anwalt sogar bei angeblich schuldhaftem Unfall (der oft vom Gegner einfach behauptet wird), da der Anwalt oft eine Mitschuld des Gegners ermitteln kann
- Eine Schadenhochstufung bei der eigenen Haftpflichtversicherung lässt sich auf diesem Weg oft noch vermeiden
Weitere aktuelle Rechtsprechung:
Betrug beim Autokauf: Der Dreh am Tacho!
Durch manipulierte Kilometerzähler entstehen jedes Jahr Milliardenschäden im Gebrauchtwagenmarkt. Der Kunde ist der Dumme!
Sie nennen sich Tachojustierer oder Tachoprogrammierer und machen doch alle das Gleiche: Sie verstellen Tachos. Selbst wenn der Wagen eine besonders gut geschützte Bordelektronik hat, ist es für die „Tachojustierer“ kein Problem den Tachostand zu verfälschen. Sie benötigen gegebenenfalls ein oder zwei Handgriffe mehr, um zum Ziel zu gelangen.
Ist ein Tacho zurückgestellt worden, kann das Auto u.U. für mehrere Tausend Euro mehr verkauft werden, als es tatsächlich wert ist. Und genau das passiert in der Praxis. Arglose Gebrauchtwagenkäufer werden reihenweise vorsätzlich getäuscht. Weiß der Verkäufer von dem manipulierten Kilometerzähler und verkauft den Wagen ohne den Käufer darüber zu informieren, liegt ein klarer Fall von Arglist vor. Das heißt: Der Kaufvertrag kann angefochten werden, der Wagen kann zurückgegeben werden und der gezahlte Kaufpreis kann zurückgefordert werden, wenn sich das Wissen um die Fälschung dem Verkäufer nachweisen läßt.
Die Tachorückstellungen haben sich in den letzten Jahren erheblich erhöht. Dies liegt z.B. daran, daß sich die Kfz-Haftpflichtversicherungsprämien nach der Jahreslaufleistung richten und daß bei Leasingverträgen jeder zu viel gefahrene Kilometer extra kostet. Dies macht natürlich die Versuchung groß, viel Geld zu sparen.
Damit Sie auf einen solchen Schwindel nicht hereinfallen, sollten Sie folgende Ratschläge beim nächsten Autokauf vor Unterzeichnung des Kaufvertrages beherzigen:
1. Bestehen Sie darauf, daß man Ihnen die Lebensgeschichte des Wagens dokumentiert
2. sehen Sie sich das Checkheft genau an. Es verrät Ihnen etwas über die Wartung und den jeweiligen Kilometerstand des Autos. Seien Sie trotzdem immer vorsichtig, denn Checkhefte können auch gefälscht und nachträglich passend zum Tachostand erstellt werden
3. Schauen Sie im Kfz-Brief nach dem letzten eingetragenen Besitzer, rufen Sie Ihn an und fragen ihn nach Details
- Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel ohne weiteres die Kosten des Rechtsstreits
Weitere Informationen finden Sie mit praktischem Download auf unserer Homepage WWW.BERLIN-RECHT.DE:
- europäisch gültiges "UNFALLBERICHT"- Formular (PDF) zum Mitführen im Fahrzeug
- "UNFALL-TIPPS" (PDF)
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Steuernummer: USt-ID-Nr.: DE 209548502 |
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Hinweis gem. § 6 Teledienstgesetz: |
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