Rechtsanwalt

Rechtsanwalt ist die Berufsbezeichnung für einen Vertreter und Berater in Rechtsangelegenheiten. Er ist als unabhängiges Organ der Rechtspflege sowohl seinen Mandanten als auch der bestehenden Rechtsordnung verpflichtet.

Rechtsanwalt kann werden, wer die Befähigung zum Richteramt nachweisen kann. Diese Befähigung wird erworben durch ein juristisches Hochschulstudium, ein sich anschließendes Referendariat sowie das Bestehen des abschließenden zweiten Staatsexamens. Die Zulassung zum Rechtsanwalt wird auf Antrag von der jeweiligen Landesjustizverwaltung in Abstimmung mit der örtlichen Rechtsanwaltskammer erteilt.

Die Vergütung eines Rechtsanwaltes wird durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Eine individuelle Gebührenvereinbarung ist auch möglich, etwa auf Basis von Stundensätzen oder als Festbetrag. Die Vereinbarung eines Erfolgshonorars ist nicht erlaubt.

Das Rechtsverhältnis zwischen Rechtsanwalt und Mandanten ist ein Geschäftsbesorgungsvertrag.

Eine Weiterqualifizierung zum Fachanwalt ist durch den Erwerb besonderer theoretischer und praktischer Fähigkeiten möglich. Es gibt derzeit Fachanwaltstitel in den folgenden Rechtsgebieten: