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Beitrag Nr. 160110 vom 11.05.2009

Bald wieder Anspruch auf Krankengeld für Freiberufler?

Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versicherte Selbstständige haben seit 1. Januar 2009 keinen Anspruch mehr auf Zahlung von Krankengeld. Dies ist eine Folge der Gesundheitsreform 2007. Nun plant die Bundesregierung, diesen Krankengeldanspruch wieder einzuführen.

Das Krankengeld ist eine Geldleistung der gesetzlichen Krankenkassen bei Arbeitsunfähigkeit. Es wird pauschal nach dem bisherigen Arbeitsentgelt oder -einkommen berechnet und soll den Verdienstausfall des Versicherten ausgleichen. Krankengeld wird ab dem 43. Krankheitstag von den Krankenkassen gezahlt, also ab dem Zeitpunkt, an dem die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber entfällt. Für freiwillig in der GKV versicherte Freiberufler ist dieser Krankengeldanspruch mit Einführung des Gesundheitsfonds zum 1. Januar 2009 gestrichen worden. Diesem Personenkreis bleibt seit dem Jahreswechsel nur noch die Möglichkeit, dieses Risiko durch den Abschluss eines sogenannten Wahltarifes bei einer GKV oder wahlweise bei einem privaten Krankenversicherer abzusichern. Die gesetzlichen Krankenkassen sind im Übrigen verpflichtet, einen solchen Wahltarif anzubieten.

Die Krux ist allerdings, dass ein derartiger Krankengeld-Wahltarif nicht ganz preiswert ist - insbesondere für ältere Versicherte ist er hingegen eine sehr kostspielige Angelegenheit. Die Folge: Viele Betroffene haben keine zusätzliche Absicherung für den Krankheitsfall getroffen und leben zurzeit "auf Risiko" für den Fall einer längeren Krankheit.

Aus diesem Grund hat die Bundesregierung beim Krankengeld einen Sinneswandel vollzogen und möchte zur alten Regelung zurückkehren. Hierzu hat sie bereits im Februar den Entwurf für ein "Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften" in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Der Gesetzentwurf sieht u.a. die Einführung eines Wahlrechts für freiwillig in der GKV krankenversicherte Selbstständige bzgl. des Krankengeldes vor. Außerdem sollen die Krankenkassen verpflichtet werden, künftig einheitliche Wahltarife anzubieten - unabhängig vom Alter und Versichertenstatus. Die freiwillig Versicherten sollen nach dem Willen der Bundesregierung also in Zukunft wählen können, ob sie einen Krankenversicherungsschutz mit oder ohne Krankengeldzahlung bzw. zusätzlich einen Wahltarif abschließen.

Der Gesetzentwurf sieht außerdem eine unkomplizierte Lösung für diejenigen Freiberufler vor, die zum 1. Januar bereits einen kostspieligen Wahltarif abgeschlossen haben. Sofern der Tarif bei einer GKV abgeschlossen wurde, soll er automatisch zum 31. Juli enden - denn bereits zum 1. August soll die geplante Gesetzesänderung in Kraft treten. Der Versicherte könnte dann am 1. August von seinem zuvor geschilderten Wahlrecht Gebrauch machen.

Der Entwurf befindet sich derzeit in der Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages. Eine Zustimmung des Bundesrates ist laut Gesetzentwurf nicht erforderlich.

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