Zweitbescheid
Normen
Information
Erneute sachliche Entscheidung über denselben Sachverhalt.
Allgemein:
Der Zweitbescheid ist die Entscheidung der Behörde nachdem diese das Verfahren wieder aufgenommen hat.
Der im Widerspruchsverfahren erlassene Abhilfebescheid ist ein Unterfall des Zweitbescheides.
Abgrenzung:
Der Zweitbescheid ist von dem wiederholenden Verwaltungsakt abzugrenzen, der ohne eine erneute Sachentscheidung ergeht und die Erstentscheidung lediglich wiederholt.
Rechtsfolge:
Der Zweitbescheid kann selbstständig angefochten werden.
Siehe auch