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Zuwendungen von Schwiegereltern

 Normen 

Gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt.

 Information 

1. Allgemein

Mit den Entscheidungen BGH 21.07.2010 - XII ZR 180/09 und BGH 03.02.2010 - XII ZR 189/06 änderte der BGH seine Rechtsprechung zum Rückforderungsanspruch der Schwiegereltern nach dem Scheitern der Ehe ihres Kindes:

Nunmehr sind derartige schwiegerelterliche Leistungen als Schenkung zu qualifizieren, die nach dem Scheitern der Ehe mit dem Rechtsinstitut der Störung der Geschäftsgrundlage grundsätzlich auch dann zurückgefordert werden können, wenn die Ehegatten im Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt hatten.

Hinweis:

Das ggf. bestehende Recht zur Rückforderung besteht nach der Rechtsprechung unabhängig davon, ob das Kind der Schenker mit dem Begünstigten verheiratet war oder in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft lebte.

Zuwendungen nach der Scheidung der Eheleute können hingegen nicht nach den Grundsätzen der Störung der Geschäftsgrundlage zurückgefordert werden (BGH 20.07.2011 - XII ZR 149/09).

2. Zeitliche Grenze

Aber der BGH hat mit dem Urteil BGH 18.06.2019 - X ZR 107/16 die Rückforderungsmöglichkeiten auf die Fälle beschränkt, in denen die Ehe/Beziehung nach der Schenkung nur noch kurz Bestand hatte. In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall waren es zwei Jahre.

"Denn mit einem Scheitern der Beziehung muss der Schenker rechnen, und die Folgen für die Nutzung des Geschenks gehören zu dem vertraglich übernommenen Risiko einer freigiebigen Zuwendung, deren Behaltendürfen der Beschenkte nicht rechtfertigen muss" (Pressemitteilung zum Urteil).

3. Ermittlung des Empfängers der Leistung

Für die Feststellung, wer Leistungsempfänger einer finanziellen Zuwendung der (Schwieger-)Eltern ist, ob also nur das eigene Kind oder sowohl dieses als auch das Schwiegerkind bedacht werden sollten, sind insbesondere folgende Kriterien von Bedeutung: die Angaben auf dem Überweisungsträger, die Art und die Zweckbestimmung des Empfängerkontos sowie der vorgesehene Verwendungszweck (OLG Bremen 17.08.2015 - 4 UF 52/15).

4. Abgrenzung Schenkung - Darlehen

"Die Abgrenzung zur Schenkung hat danach zu erfolgen, ob der Geldbetrag nach dem Zweck der Vereinbarung endgültig beim Empfänger verbleiben oder ob dieser zur Rückzahlung verpflichtet werden soll. In letzterem Fall liegt ein Darlehen vor (...). Zwar enthält der Darlehensvertrag keine Regelung zu den Rückzahlungsmodalitäten. Dies ist im Hinblick auf das gesetzliche Kündigungsrecht nach § 488 Abs. 3 S. 2 BGB indes auch entbehrlich. Dass der Beklagte grundsätzlich zur Rückzahlung verpflichtet ist, geht schon aus der Abrede hervor, nach der die Darlehensschuld mit dem Tod des Klägers erlöschen soll, was im Umkehrschluss bedeutet, dass eine Darlehensschuld bis zu diesem Zeitpunkt besteht" (OLG Köln 20.01.2016 - 11 U 153/15 ).

5. Höhe der Rückforderung

In welcher Höhe ein Rückforderungsanspruch besteht, ist unter Abwägung sämtlicher Umstände des Einzelfalls zu entscheiden. Schenkungen von Schwiegereltern an ihr Schwiegerkind zur Bedienung eines Immobilienkredits können ihre Geschäftsgrundlage im dauerhaften Wohnen des eigenen Kindes nur im Umfang des Tilgungsanteils haben. Mit dem Zinsanteil werden demgegenüber Kosten des laufenden Lebensunterhalts bestritten, welche grundsätzlich nicht zu einer Rückforderung berechtigen (BGH 26.11.2014 - XII ZB 666/13).

6. Verjährung

Der Rückforderungsanspruch unterliegt grundsätzlich der dreijährigen Verjährungsfrist des § 195 BGB, es sei denn, der Anspruch ist auf Vertragsanpassung der gemäß § 313 Abs. 1 BGB nach einer Grundstücksschenkung gerichtet, für den die Verjährungsfrist nach § 196 BGB gilt (BGH 16.12.2015 - XII ZB 516/14, BGH 03.12.2014 - XII ZB 181/13).

 Siehe auch 

Ehegatteninnengesellschaft

Gesellschaft des bürgerlichen Rechts

Grober Undank

Gütertrennung

Scheidung - Gemeinsame Schulden

Scheidung - Miteigentum

Büte: Auswirkungen von Rückforderungsansprüchen der Schwiegereltern auf die Berechnung des Zugewinns; Familie und Recht - FuR 2011, 664

Hoppenz: Zugewinnausgleich nach Zuwendungen von Eltern und Schwiegereltern; Zeitschrift für das gesamte Familienrecht - FamRZ 2010, 1027

Krause: Zuwendungen der Schwiegereltern bei Trennung und Scheidung; Zeitschrift für Familien- und Erbrecht - ZFE 2010, 284

Schulz: Die Auswirkungen der neuen Rechtsprechung des BGH auf die Rückforderung von Zuwendungen der Schwiegereltern und den Zugewinnausgleich zwischen den Eheleuten; Forum Familienrecht - FF 2010, 273