Zeugenbeweis Normen §§ 373 ff. ZPO§§ 48 ff. StPO§ 98 VwGO Information Der Beweis durch Aussagen von Zeugen ist ein Beweismittel des Strengbeweises. Siehe auch AuskunftsverweigerungsrechtBeweismittelSachverständiger ZeugeV - PersonVerdeckte ErmittlerZeugeZeugenvernehmungZeugnispflicht - Verletzung derZeugnisverweigerungsrechtDrucken