Rechtswörterbuch

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Zedent

 Normen 

§§ 398 - 413 BGB

 Information 

Bisheriger Gläubiger einer Forderung, der diese auf den neuen Gläubiger, den Zessionar, übertragen hat.

 Siehe auch 

Abtretung

Zessionar

Dörner: Kondiktion gegen den Zedenten oder gegen den Zessionar? NJW (Neue Juristische Wochenschrift) 1990, 473