Rechtswörterbuch

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Zahlungskonto

 Normen 

ZKG

RL 2014/92

 Information 

1. Allgemein

Die verbindlichen Vorgaben der Zahlungskontenrichtlinie RL 2014/92 sind zum 18. Juni 2016 durch das Artikelgesetz "Gesetz zur Umsetzung der Zahlungskontenrichtlinie" in deutsches Recht umgesetzt worden. Die Regelungen betreffen Zahlungskonten für Verbraucher; Geschäftskonten werden davon nicht erfasst. Die wesentliche Neuerung ist das neue Zahlungskontengesetz (ZKG).

2. Anwendungsbereich

Das Zahlungskontengesetz gilt für alle Verbraucher sowie für Zahlungsdienstleister, die auf dem Markt Zahlungskonten für Verbraucher anbieten.

Zahlungskonto ist gemäß der Begriffsbestimmung in § 2 Abs. 8 ZKG ein auf den Namen eines oder mehrerer Zahlungsdienstnutzer lautendes Konto, das für die Ausführung von Zahlungsvorgängen genutzt wird. Konten mit eingeschränkten Funktionen, die nicht der Durchführung von Zahlungsdiensten dienen, d.h. Sparkonten sowie andere Konten, die ausschließlich für Einlagen geführt werden und Kreditkonten sowie Kreditkartenkonten, auf die Geldbeträge ausschließlich zum Zweck der Tilgung von Kreditkartenforderungen überweisen werden, bleiben nach der Gesetzesbegründung (Bt-Drs. 18/7204) von der Anwendung dieses Gesetzes ausgenommen.

3. Entgeltinformation

§ 5 ZKG begründet eine vorvertragliche Pflicht des Zahlungsdienstleisters, Verbrauchern rechtzeitig vor deren Vertragserklärung zum Vertragsabschluss eine Entgeltinformation mitzuteilen, d.h. eine Information über Entgelte für mit einem Zahlungskonto verbundene Dienste. Die Einzelheiten zu Inhalt und Form dieser Entgeltinformation werden in den §§ 6 - 9 KG geregelt. Die vorvertragliche Pflicht zur Mitteilung einer Entgeltinformation nach § 5 ZKG ist nicht abschließend zu verstehen und tritt neben sonstige, anderweitig gesetzlich begründete Informationspflichten.

§ 10 ZKG sieht zur weiteren Information des Verbrauchers eine Verpflichtung des Zahlungsdienstleisters zur regelmäßigen Entgeltaufstellung vor. Die Entgeltaufstellung informiert über sämtliche Entgelte, Kosten und Vertragsstrafen, die für oder in Bezug auf mit dem Zahlungskonto verbundene Dienste angefallen sind, sowie gegebenenfalls über angefallene Sollzinsen bei Überziehungen beziehungsweise Guthabenzinsen für Einlagen. § 11 ZKG regelt den Inhalt der Entgeltaufstellung. Zu Einzelheiten siehe die Gesetzesbegründung (Bt-Drs. 18/7204).

4. Vergleichswebsites

Die Zahlungskontenrichtlinie RL 2014/92 schreibt den Mitgliedstaaten vor, sicher zu stellen, dass Verbraucher entgeltfreien Zugang zu mindestens einer Website haben, die einen Vergleich der Entgelte ermöglicht, die von Zahlungsdienstleistern auf nationaler Ebene zumindest für die maßgeblichen Zahlungskontendienste berechnet werden.

Dem Betreiber einer Website, die die in § 17 ZKG genannten Kriterien in der in § 18 ZKG vorgeschriebenen Art und Weise für den Verbraucher entgeltfrei vergleicht (Vergleichswebsite), ist insofern auf Antrag ein Zertifikat durch die akkreditierten Konformitätsbewertungsstellen zu erteilen. Das Zertifikat nach Absatz 1 berechtigt den Betreiber der Website zur Führung der Bezeichnung "Vergleichswebsite nach dem Zahlungskontengesetz" sowie zur Verwendung des Zertifizierungssymbols.

Die Konkretisierung und Ergänzung der Inhalte der §§ 17 und 18 ZKG zu den Inhalten einer Vergleichswebsite erfolgt in der zum 24.07.2018 in Kraft getretenen Vergleichswebsitesverordnung - VglWebV.

5. Kontenwechselhilfe

Die Vorschriften der §§ 10 - 29 ZKG regeln den Kontowechsel sowohl im Inland als auch die grenzüberschreitende Kontoeröffnung. Entsprechend Erwägungsgrund 27 der Zahlungskontenrichtlinie liegt ihnen die Überlegung zugrunde, dass für Verbraucher nur dann Anreize für einen Zahlungskontowechsel bestehen, wenn das Verfahren nicht mit einem übermäßigen bürokratischen und finanziellen Aufwand verbunden ist. Deshalb sollen Zahlungsdienstleister verpflichtet sein, einem Verbraucher ein klares, schnelles und sicheres Verfahren für den Wechsel von Zahlungskonten zur Verfügung zu stellen.

6. Basiskonto

Siehe insofern den Beitrag "Basiskonto".

 Siehe auch 

Bank

Bankgeheimnis

Bankgeschäfte

Bargeldloser Zahlungsverkehr - Haftung

Basiskonto

Kontopfändungsschutz

Girovertrag

Zahlungsdienste

Assies/Beule/Heise/Strube: Handbuch des Fachanwalts Bank- und Kapitalmarktrecht; 5. Auflage 2018

Derleder: Die vollharmonisierende Europäisierung des Rechts der Zahlungsdienste und des Verbraucherkredits; Neue Juristische Wochenschrift - NJW 2009, 3195

Frings: Vereinheitlichung des elektronischen, bargeldlosen Zahlungsverkehrs in Europa. Das neue Recht der Zahlungsdienste; Neue Wirtschafts-Briefe - NWB 2010, 1151

Laitenberger: Das Einzugsermächtigungslastschriftverfahren nach Umsetzung der Richtlinie über Zahlungsdienste im Binnenmarkt; Neue Juristische Wochenschrift - NJW 2010, 192