Widerspruch - Zivilrecht
Die Rechtsgrundlagen sind nicht zusammenhängend geregelt.
Mit dem Widerspruch kann in den verschiedensten Bereichen des Zivilrechts ein Rechtsbehelf bzw. ein Anspruch geltend gemacht werden. Im Folgenden einige Beispiele:
Der Schuldner kann einen Mahnbescheid gemäß § 694 ZPO binnen zweier Wochen nach Zustellung mit dem Widerspruch anfechten.
Bei einer Unrichtigkeit des Grundbuchs kann der Berechtigte gemäß §§ 894, 899 BGB einen Widerspruch gegen die Richtigkeit des Grundbuchs eintragen lassen.
Der Arbeitnehmer kann gegen den Betriebsübergang seines Arbeitsverhältnisses gemäß § 613a Abs. 6 BGB Widerspruch erheben.
Der Schuldner kann der Zwangsvollstreckung in sein übriges Vermögen gemäß § 777 ZPO widersprechen.
Der Schuldner kann gemäß § 924 ZPO mit dem Widerspruch die Aufhebung des Arrests beantragen.