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Wettbewerbsverbot - Wirtschaftsrecht

 Normen 

§ 88 AktG

§ 284 AktG

§§ 112, 113 HGB

 Information 

1. Allgemein

Mit der Vereinbarung eines Wettbewerbsverbots im Wirtschaftsrecht können die Vertragspartner die Vertragsfreiheit einer Vertragspartei beschränken. Dem Auftragnehmer wird für eine bestimmte Zeit untersagt, mit in Konkurrenz zum Auftraggeber stehenden Unternehmen Verträge abzuschließen. Verstöße werden in der Regel mit der Zahlung einer Vertragsstrafe geahndet.

Im Wirtschaftsrecht kommt die Vereinbarung eines Wettbewerbsverbots u.a. in folgenden Bereichen in Betracht:

2. Anforderungen an die Wirksamkeit einer Vereinbarung

Nachvertragliche Wettbewerbseinschränkungen sind nach der ständigen Rechtsprechung des BGH (u.a. BGH 18.07.2005 - II ZR 159/03) mit Rücksicht auf die grundgesetzlich geschützte Berufsausübungsfreiheit nur dann gerechtfertigt und nicht sittenwidrig, wenn und soweit sie notwendig sind, um die Partner des ausgeschiedenen Gesellschafters vor einer illoyalen Verwertung der Erfolge der gemeinsamen Arbeit oder vor einem Missbrauch der Ausübung der Berufsausübungsfreiheit zu schützen; sie dürfen insbesondere nicht dazu eingesetzt werden, den früheren Mitgesellschafter als Wettbewerber auszuschalten. Ihre Wirksamkeit hängt davon ab, dass sie in räumlicher, gegenständlicher und zeitlicher Hinsicht das notwendige Maß nicht überschreiten.

Grundsätzlich darf eine Wettbewerbsbeschränkung nicht mehr als zwei Jahre nach Vertragsende andauern (BGH 20.01.2015 - II ZR 369/13).

Nur wenn eine solche Wettbewerbsklausel ausschließlich die zeitlichen Grenzen überschreitet (d.h. mehr als zwei Jahre), im Übrigen aber unbedenklich ist, kommt eine geltungserhaltende Reduktion in Betracht. Die Missachtung der gegenständlichen und räumlichen Grenzen dagegen hat die Nichtigkeit des Verbots zur Folge.

In der Entscheidung vom 16.08.2006 - 9 U 6/06 stellte das OLG Celle ausdrücklich fest, dass sofern Sozietätsverträge zwischen Rechtsanwälten keine ausdrückliche Beschränkung nachvertraglicher Tätigkeit enthalten, die Sozien nach einer Beendigung des Vertrages keinen wettbewerblichen Einschränkungen unterliegen.

3. Auskunftsanspruch

Soll die begehrte Auskunft zur Vorbereitung vertraglicher Schadensersatzansprüche aus einem Dauerschuldverhältnis dienen, so genügen für den Auskunftsanspruch der begründete Verdacht einer Vertragspflichtverletzung und die Wahrscheinlichkeit eines daraus resultierenden Schadens. Sind die Voraussetzungen für einen Wettbewerbsverstoß gegeben, so kann der Geschädigte zur Vorbereitung eines Schadensersatzanspruchs regelmäßig Auskunft über den Umsatz verlangen, den der Vertragspartner mit der verbotswidrigen Konkurrenztätigkeit erzielt hat (BGH 01.08.2013 - VII ZR 268/11).

4. Auslegung der Vereinbarung

"Die Auslegung, was nach dem Willen der Parteien zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses als Konkurrenz ausgeschlossen werden sollte, hat sich an den jeweiligen Interessen der Parteien zu orientieren" (OLG Frankfurt am Main 12.04.2018 - 2 U 111/17).

In dem obigen Urteil erkannten die Richter an, dass in einem gewerblichen Mietvertrag bei dem ausdrücklichen Ausschluss zur Vermietung an (andere) Zahnärzte und Kieferchirurgen auch Kieferorthopäden eingeschlossen sind.

 Siehe auch 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unlauterer Wettbewerb

Wettbewerb

Wettbewerbsrecht

Wettbewerbsverbot - Arbeitsrecht

BGH 25.10.2012 - VII ZR 56/11 (Streitwertfestsetzung)

BGH 09.08.2006 - XII ZR 165/05 (Gebührenstreitwert Konkurrentenschutzklage gegen Vermieter)

Baisch/Cardinale-Koc: Zusammentreffen mehrerer nachvertraglicher Wettbewerbsverbote; Neue Juristische Wochenschrift - NJW 2016, 1914

Bernhard: Grenzen vertraglicher Wettbewerbsverbote zwischen Unternehmen; Neue Juristische Wochenschrift - NJW 2013, 2785

Bross: Vertragshandbuch GmbH-Geschäftsführer; 1. Auflage 2013

Dück: Zivil- und kartellrechtliche Grenzen eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots für Handelsvertreter; Neue Juristische Wochenschrift - NJW 2016,

Heckschen/Heidinger: Die GmbH in der Gestaltungs- und Beratungspraxis; 4. Auflage 2018

Menke: Gestaltung nachvertraglicher Wettbewerbsverbote mit GmbH-Geschäftsführern; Neue Juristische Wochenschrift - NJW 2009, 636

Müller: Das gesetzliche Wettbewerbsverbot der Gesellschafter der KG; Neue Juristische Wochenschrift - NJW 2007, 1724

Schmidt: Handelsrecht. Handbuch; 6. Auflage 2014