Rechtswörterbuch

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Wettbewerbsdelikt

 Normen 

UWG

MarkenG

GWB

StGB

GeschGehG

 Information 

1. Allgemein

Wettbewerbsdelikte sind Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, die sich gegen den freien Wettbewerb richten.

Wettbewerbsdelikte sind Teil des Wirtschaftsstrafrechts. Die einzelnen Delikte sind insbesondere im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, dem Markengesetz, dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen und dem StGB selbst geregelt.

2. Kartellrecht

Die zu einer Ordnungswidrigkeit nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen führenden Tatbestände sind in § 81 GWB aufgeführt.

Bei Verletzung der Tatbestände kann eine Geldbuße verhängt werden. Die Einzelheiten sind in den §§ 81c ff GWB geregelt.

3. Unlauterer Wettbewerb

Nach dem UWG bestehen folgende Straftatbestände:

§ 16 Abs. 1 und 2 UWG sind Schutzgesetze im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB. Sie begründen daher für den Verbraucher ggf. einen Anspruch auf Schadensersatz.

Hinweis:

Die bisher im UWG geregelten folgenden Straftatbestände sind nunmehr im Geschäftsgeheimnisgesetz geregelt:

4. Markengesetz

Straftatbestände im Markengesetz:

Ordnungswidrigkeiten:

5. StGB

Im Strafgesetzbuch bestehen folgende Tatbestände:

 Siehe auch 

Bestechung

Unlauterer Wettbewerb

Wettbewerb

Wettbewerbsrecht

Wettbewerbsregeln

Wettbewerbsverbot - Wirtschaftsrecht

Wettbewerbsverbot - Arbeitsrecht

Alexander: Wettbewerbsrecht; 2. Auflage 2019

Büscher: Gesetz gegen den unlautereren Wettbewerb; 2. Auflage 2021

Bach/Klumpp: Nach oben offene Bußgeldskala - erstmals Bußgeldleitlinien des Bundeskartellamts; Neue Juristische Wochenschrift - NJW 2006, 3524

Paal\Hennemann: Big Data im Recht. Wettbewerbs- und daten(schutz)rechtliche Herausforderungen; Neue Juristische Wochenschrift - NJW 2017, 1697