Rechtswörterbuch

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Vorrang des Gesetzes

 Normen 

Art. 20 Abs. 3 GG

 Information 

Wesentlicher Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips.

Kraft des in Art. 20 Abs. 3 GG normierten Vorrangs des Gesetzes gehen Gesetze allen übrigen staatlichen Akten vor. Soweit Gesetze vorliegen, ist die Staatsgewalt an diese gebunden. Der vom Grundgesetz verwendete Ausdruck "Gesetz" ist dabei im allgemeinen Sinne zu verstehen: Der Vorrang des Gesetzes gilt daher nicht nur für formelle Gesetze (Gesetz - formelles), sondern es genügt, dass ein Gesetz im materiellen Sinne vorliegt.

Aus dem Vorrang des Gesetzes leitet sich ferner die Überlegenheit des Gesetzes gegenüber den von ihm abgeleiteten Arten von Rechtsnormen ab. Höchstrangiges Gesetz ist die Verfassungs selbst. An dieser müssen sich folglich die insoweit nachrangigen (formellen) Gesetze messen lassen, während diese wiederum im Rang vor den Rechtsverordnungen und den Satzungen stehen (sog. Normenhierarchie).

Beispiel:

§ 21a Abs. 1 Satz 2 der Berufsordnung der Landestierärztekammer Baden-Württemberg verstößt gegen den Vorrang des Gesetzes, weil gemäß § 30a Abs. 1 Satz 2 Heilberufe-Kammergesetz Baden-Württemberg Tierärzte als Kammermitglieder nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 HBKG BW eine Praxis gemeinsam mit Personen führen können, die einem in § 1 Abs. 2 PartGG genannten staatlichen Ausbildungsberuf im Gesundheitswesen, einem naturwissenschaftlichen oder einem sozialpädagogischen Beruf angehören. § 21a Abs. 1 Satz 2 BO verbietet eine interprofessionelle Zusammenarbeit von Tierärzten in der Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft nach dem Partnerschaftsgesellschaftsgesetz dagegen generell (BGH 15.02.2022 - II ZB 6/21).

Feststellung der Unwirksamkeit der Norm:

Sofern es sich bei der beanstandeten Norm nicht um ein förmliches Landesgesetz handelt, ist insoweit keine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gemäß Art. 100 GG einzuholen (BGH 15.02.2022 - II ZB 6/21).

 Siehe auch 

Gesetzmäßigkeit der Verwaltung

Rechtsstaat

Rechtsverordnung

Satzung