Rechtswörterbuch

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Vertrauliche Geburt

 Normen 

§§ 25 ff. SchKG

 Information 

In Deutschland werden jährlich etwa 20 bis 35 Kinder direkt nach der Geburt ausgesetzt oder getötet.

Schwangere, die Angst davor haben, im Rahmen der Entbindung ihren Namen preiszugeben, brauchen bessere Hilfen, damit sie ihre Kinder medizinisch versorgt in einer Klinik zur Welt bringen und sich überall in Deutschland für ein Leben mit dem Kind entscheiden können. Es ist Aufgabe des Staates, diesen Frauen umfassende Hilfe anzubieten und für mehr Handlungssicherheit in diesem Bereich zu sorgen. Aus diesem Grund wurden die Möglichkeiten einer vertraulichen Geburt geschaffen.

Mit der Einführung der vertraulichen Geburt am 01.05.2014 erhalten die betroffenen Frauen zur Lösung ihrer komplexen Problemlage ein umfassendes Angebot im Sinne eines Stufenmodells:

  1. 1.

    Zunächst geht es darum, die Schwangeren zu ermutigen, die bereits vorhandenen Angebote anzunehmen. Hierfür sind eine offensive Werbung und eine Bekanntmachung der Hilfen nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz (Schwangerschaftskonfliktberatung), insbesondere des Anspruchs auf anonyme Beratung, erforderlich.

  2. 2.

    In der ergebnisoffenen Beratung werden der Schwangeren Handlungsalternativen aufgezeigt und damit Wege, wie die Schwangere ihr Kind behalten oder ihre Anonymität jedenfalls dem Kind gegenüber aufgeben kann.

  3. 3.

    Wünscht die Schwangere die vertrauliche Geburt, wird sie außerdem über Folgendes aufgeklärt: Die Rechte des Kindes und die Rechte des Vaters sowie die Bedeutung, die die Kenntnis der eigenen Herkunft für die Entwicklung des Kindes hat, und die Bedeutung und Rechtsfolgen der bei einer vertraulichen Geburt regelmäßig anstehenden Adoption. Dadurch soll die Bereitschaft gefördert werden, dem Kind Daten und herkunftsrelevante Informationen mitzuteilen.

  4. 4.

    Erst wenn keine annehmbaren Alternativen gefunden werden, die der Lebenssituation und Elternverantwortung entsprechen, wird die Möglichkeit einer vertraulichen Geburt nach den §§ 25 ff. SchKG erörtert.

  5. 5.

    Möchte die Schwangere auch nach der Beratung ihre Identität nicht preisgeben, wählt sie gemäß § 26 SchKG ein Pseudonym bestehend aus Vor- und Familiennamen sowie weibliche und männliche Vornamen für das Kind aus.

    Die Daten der Schwangeren (Vornamen und den Familiennamen, Geburtsdatum und ihre Anschrift) werden auf ihre Richtigkeit von der Beratungsstelle anhand eines gültigen zur Identitätsfeststellung der Schwangeren geeigneten Ausweises hin überprüft. Die Beratungsstelle verschließt die Daten in einem Umschlag (Herkunftsnachweis). Mit 16 Jahren kann das Kind diesen einsehen.

  6. 6.

    Daraufhin wird die Schwangere an eine geburtshilfliche Einrichtung oder eine zur Leistung von Geburtshilfe berechtigte Person ihrer Wahl zur Durchführung der vertraulichen Geburt unter ihrem Pseudonym vermittelt. Die Schwangerschaftsberatungsstelle teilt sodann dem Jugendamt den voraussichtlichen Geburtstermin und das Pseudonym der Schwangeren mit.

    Die geburtshilfliche Einrichtung oder die zur Leistung von Geburtshilfe berechtigte Person meldet die ihr bekannten Daten (die Vornamen des Kindes, das Pseudonym der Mutter, das Geburtsdatum, den Geburtsort und das Geschlecht des Kindes) an das Standesamt und kennzeichnet, dass es sich um eine vertrauliche Geburt handelt. Nach der Bestimmung von Vor- und Familiennamen durch die zuständige Behörde beurkundet das Standesamt die Geburt. Es kann danach eine Geburtsurkunde ausstellen, die zur Identifikation des Kindes in einem Adoptionsverfahren geeignet ist.

  7. 7.

    Bis zum Adoptionsbeschluss kann die Mutter ihr Kind zurückerhalten, wenn sie die für den Geburtseintrag ihres Kindes erforderlichen Angaben macht und das Kindeswohl nicht gefährdet wird. Da dem gerichtlichen Adoptionsverfahren eine Adoptionspflegezeit von ca. einem Jahr vorausgeht und der Rücknahmewunsch ganz überwiegend zeitnah zur Geburt erfolgt, bleibt somit ausreichend Zeit, diesen zu verwirklichen.

 Siehe auch 

Mutterschutz

Schwangerschaftskonfliktberatung

Sozialhilfe - Hilfe bei Schwangerschaft

Werbung für einen Schwangerschaftsabbruch