Rechtswörterbuch

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Urkundsbeamter

 Normen 

§§ 153 ff. GVG

 Information 

Bei jedem Gericht und jeder Staatsanwaltschaft sind Geschäftsstellen eingerichtet, die mit Urkundsbeamten besetzt sind. Dies sind Beamte des mittleren Justizdienstes, die vor allem mit der Zustellung, der Ladung und der Zwangsvollstreckung betraut sind.

Eine der Aufgaben der Urkundsbeamten ist die Erteilung einer einfachen Vollstreckungsklausel.

Entscheidungen des Urkundsbeamten können gemäß § 573 ZPO mit der Erinnerung innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen angefochten werden.

Hinweis:

In Teilen der grundbuchamtlichen Praxis herrschte lange Zeit eine Unsicherheit darüber, wer funktionell zuständig sein sollte, wenn die Änderung einer Entscheidung des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle verlangt wurde. Mit der im Oktober 2013 eingefügten Ergänzung des § 12c Abs. 4 GBO wurde die funktionellen Zuständigkeit des Rechtspflegers klargestellt.

 Siehe auch 

Geschäftsstelle des Gerichts

Rechtspfleger

Verhandlungsprotokoll

Lamberz: Klauselerteilung durch den Urkundsbeamten statt durch den Rechtspfleger; Der Deutsche Rechtspfleger - Rpfleger 2013, 371

Meikel: Grundbuchordnung. Kommentar; 11. Auflage 2014