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Umweltverträglichkeitsprüfung - Agrarrecht

 Normen 

UVPG

UVPVwV

RL 2011/92

RL 2014/52 zur Änderung der RL 2011/92

 Information 

Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist gemäß der Anlage 1 zu § 1 UVPG zwingend vorgeschrieben bei der Errichtung und dem Betrieb bzw. der wesentlichen Änderung der Lage, der Beschaffenheit oder des Betriebs eines landwirtschaftlichen Unternehmens, sofern es sich um das Halten oder die Aufzucht von Geflügel bzw. Schweinen in folgender Größenordnung handelt:

  • 60.000 Legehennenplätze

  • 85.000 Junghennenplätze

  • 85.000 Mastgeflügelplätze

  • 3.000 Mastschweineplätze

  • 900 Sauenplätze

Mischbetriebe werden wie folgt beurteilt:

  1. a)

    Es wird der prozentuale Anteil einer der oben genannten Vieharten vom Gesamtbestand des landwirtschaftlichen Betriebes ermittelt.

  2. b)

    In einem zweiten Schritt werden die Prozente der oben genannten Vieharten zusammengerechnet. Erreicht der Prozentsatz 100, ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.

    Vieharten, deren Anteil weniger als 5 % beträgt, werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt.

 Siehe auch 

Düngemittel

Geruchsimmissionen

Intensivnutztierhaltung

Immissionsschutzgenehmigung - Agrarrecht

Strategische Umweltverträglichkeitsprüfung

Umweltverträglichkeitsprüfung

BVerwG 20.08.2008 - 4 C 10/07 (Baugenehmigung für Putenmaststall)

Eckhof: Umweltverträglichkeitsprüfung für Tierhaltungsanlagen; UVP-report 2013, 150

Kahl: Neuere höchstrichterliche Rechtsprechung zum Umweltrecht; Juristenzeitung - JZ 2014, 722

Schrödter: Aktuelle Fragen zur Planung und Genehmigung von Anlagen der Intensivtierhaltung im Außenbereich; Agrar- und Umweltrecht - AuUR 2011, 177

Schink: Änderungen des Baugesetzbuches zur Einschränkung der Massentierhaltung; Baurecht - BauR 2011, 1425

Sitsen: Die Umweltverträglichkeitsprüfung bei Änderungs- oder Erweiterungsvorhaben; Umwelt- und Planungsrecht - UPR 2008, 292