Rechtswörterbuch

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Umweltverträglichkeit Waschmittel

 Normen 

WRMG

VO 648/2004

 Information 

Seit Oktober 2005 gilt auch in Deutschland unmittelbar die EU-VerordnungVO 648/2004 über Detergenzien.

Ein Detergens ist ein Stoff oder eine Zubereitung, welcher/welche Seifen und/oder andere Tenside enthält und für Wasch- und Reinigungsprozesse bestimmt ist. Es handelt sich dabei um in Reinigungs- und Waschmitteln verwendete Stoffe, die einen Reinigungsprozess erleichtern. Detergenzien können unterschiedliche Formen haben (Flüssigkeit, Pulver, Paste, Riegel, Tafel, geformte Stücke, Figuren usw.) und für Haushaltszwecke oder institutionelle oder industrielle Zwecke vertrieben oder verwendet werden.

Beispiel:

Wäscheweichspüler, Putzmittel etc.

Der Inhalt des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes wurde an die Vorgaben der VO 648/2004 über Detergenzien angepasst.

Die jetzige Fassung des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes gilt ergänzend zu der VO 648/2004 über Detergenzien und berücksichtigt insbesondere:

  • Das Verbot des Inverkehrbringens von Wasch- und Reinigungsmitteln, die nicht vollständig biologisch abbaubare Tenside enthalten.

  • Erweiterte Kennzeichnungsvorschriften für allergieauslösende Inhaltsstoffe.

Daneben bleibt das Wasch- und Reinigungsmittelgesetz alleinige Rechtsgrundlage für solche in Deutschland vertriebenen Wasch- und Reinigungsmittel, die von der Verordnung nicht erfasst werden.

 Siehe auch 

Gewässerschutz

Gewässerschutzbeauftragte

Gewässerverunreinigung - Haftung

Wasserschutzpolizei

Trinkwasser