Rechtswörterbuch

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Tätigkeitsschwerpunkt

 Normen 

§ 43b BRAO

§ 7 BORA

 Information 

Rechtsanwaltliche Qualifikationsbezeichnung.

Ein Rechtsanwalt kann zur Verdeutlichung seiner Qualifizierung weiterhin Tätigkeitsschwerpunkte benennen. Die Voraussetzungen richten sich nach den Anforderungen an Teilbereiche der Berufstätigkeit mit qualifizierenden Zusätzen. Rechtsgrundlage ist § 7 BORA.

 Siehe auch 

Fachanwalt

Interessenschwerpunkt

Rechtsanwaltsgerichtliches Verfahren

Rechtsanwaltswerbung

Rechtsanwalt - Spezialist