Strafvollstreckungskammern
Normen
Information
Strafvollstreckungskammern bestehen bei den Landgerichten. Sie sind zuständig für die Entscheidungen z.B. über die nachträgliche Strafaussetzung zur Bewährung (Strafen) und die Aussetzung eines Strafrests. Ferner kann ein Strafgefangener gegen eine Maßnahme zur Regelung einzelner Angelegenheiten auf dem Gebiete des Strafvollzugs eine gerichtliche Entscheidung beantragen, hierüber entscheidet die Strafvollstreckungskammer.
Siehe auch