Rechtswörterbuch

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Sozialstaat

 Normen 

Art. 20 GG

Art. 28 GG

 Information 

Die Sozialstaatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland ist im Grundgesetz in Art. 20 GG und in Art. 28 GG verankert.

Die grundgesetzliche Sozialstaatlichkeit fordert nicht die Bildung eines zentral gesteuerten Versorgungsstaates, sondern eines freiheitlichen Sozialstaates, der für jedermann menschenwürdige Lebensbedingungen schafft und erhält. Grundforderung des Sozialstaatsprinzips ist daher die Gewährung des materiellen Existenzminimums für alle Bürger.

Aus dem Sozialstaatsprinzip folgt, dass die staatliche Gemeinschaft in der Regel die Lasten mitträgt, die aus einem von der Gesamtheit zu tragendem Schicksal entstanden sind und nur zufällig einen bestimmten Personenkreis treffen (BVerfG 13.01.1976 - 1 BvR 631/69). Daher sind die klassischen Systeme der sozialen Sicherung gegen Lebensrisiken (Alter, Krankheit, Unfall, Pflegebedürftigkeit und Arbeitslosigkeit) durch das Sozialstaatsprinzip legitimiert, ferner, die Maßnahmen des sozialen Ausgleichs und der Hilfe in Notlagen (z.B. Kindergeld, Mutterschutz, Wohngeld und Sozialhilfe).

Die sog. sozialen Grundrechte fordern vom Staat, dass er in bestimmten Bereichen aktiv tätig wird. Es sind dies:

Wie der soziale Auftrag des Staates (Sozialstaatsgebot) wahrgenommen werden soll, wird vom Grundgesetz nicht im Einzelnen vorgegeben; die Ausgestaltung des Sozialstaates ist vielmehr dem Gesetzgeber überlassen worden. Trotz des sozialen Handlungsauftrags des Staates lassen sich daher den Grundrechten in aller Regel keine Leistungsrechte entnehmen, d.h. der Bürger kann grundsätzlich keine konkreten Ansprüche daraus ableiten. Grund hierfür: Der Adressat des Sozialstaatsprinzips ist im Wesentlichen der Gesetzgeber.

Begünstigte des Sozialstaatsprinzips sind natürliche Personen, nicht juristische Personen (BVerfG 03.07.1973 - 1 BvR 173/69). Geschützt sind auch Ausländer, soweit diese in Deutschland leben.

 Siehe auch 

Eigentum - Soziale Bindung

Demokratie

Rechtsstaat

Volkssouveränität

Ruland: Demografie und Sozialstaat; Neue Zeitschrift für Sozialrecht - NTS 2018, 793

Sachs: Konzentration privater Vermögen im Sozialstaat; Neue Juristische Wochenschrift - NJW 2015, 601