Rechtswörterbuch

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach Themen im Rechtswörtebuch zu suchen!

Sozialhilfe - Vorbeugende Gesundheitshilfe

Autor:
 Normen 

§ 47 SGB XII

 Information 

Die Krankenhilfe ist eine der in den §§ 47 – 52 SGB XII niedergelegten Hilfen zur Gesundheit.

Die Leistungen der vorbeugenden Gesundheitshilfe umfassen die medizinischen Vorsorgeleistungen und Untersuchungen zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten. Darüber hinaus werden medizinische Behandlungen gewährt, wenn nach ärztlichem Urteil ohne diese eine Erkrankung oder ein Gesundheitsschaden einzutreten droht.

Anspruchsberechtigt sind Personen, die in keiner (gesetzlichen) Krankenversicherung versichert sind.

 Siehe auch 

Sozialhilfe – Hilfe bei Schwangerschaft

Sozialhilfe – Hilfe zur Familienplanung

Sozialhilfe – Krankenhilfe

Sozialhilfe – Pflegehilfe

Grube/Wahrendorf: SGB XII – Sozialhilfe; Kommentar, 2. Auflage 2008

Seewald: Das neue Sozialhilferecht: Ein Überblick zum SGB XII; Neue Wirtschafts-Briefe – NWB 2005, 973

Zink/Mergler: Handbuch der Grundsicherung und Sozialhilfe; 1. Auflage 2008, Loseblatt