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Sozialhilfe - Hilfe zur Haushaltsweiterführung

Autor:
 Normen 

§ 70 SGB XII

 Information 

Die Hilfe zur Weiterführung des Haushalts gemäß § 70 SGB XII stellt eine Leistung im Rahmen der Hilfe in anderen Lebenslagen dar und wird vom Träger der Sozialhilfe geleistet.

Diese Hilfe wird in Notfällen Personen mit eigenem Haushalt gewährt. Voraussetzungen sind:

  • Keiner der Haushaltsangehörigen könnte den Haushalt führen.

  • Die Weiterführung des Haushaltes ist geboten, z.B. bei Krankheit der Hausfrau und Mutter.

Grundsätzlich soll diese Hilfe nur vorübergehend gewährt werden (ca. sechs Monate), es sei denn durch sie wird die Unterbringung in einer Anstalt, einem Heim oder einer gleichartigen Einrichtung vermieden oder verzögert.

Die Hilfe umfasst nach § 70 SGB XII:

  • Persönliche Betreuung von Haushaltsangehörigen

  • Sonstige zur Weiterführung des Haushaltes erforderliche Tätigkeiten

 Siehe auch 

Eingliederungshilfe

Sozialhilfe – Altenhilfe

Sozialhilfe – Blindenhilfe

Sozialhilfe – Hilfe bei Schwangerschaft

Sozialhilfe – Hilfe bei sozialen Schwierigkeiten

Sozialhilfe – Hilfe in anderen Lebenslagen

Sozialhilfe – Hilfe zum Lebensunterhalt

Sozialhilfe – Hilfe zur Familienplanung

Sozialhilfe – Hilfe zur Selbsthilfe

Sozialhilfe – Krankenhilfe

Sozialhilfe – Laufende Leistungen

Sozialhilfe – Mehrbedarf

Sozialhilfe – Pflegehilfe

Sozialhilfe – Vorbeugende Gesundheitshilfe

Schellhorn/Hohm: SGB XII: Kommentar; 20. Auflage 2020