Rechtswörterbuch

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Schweinehaltung

 Normen 

§§ 3 - 4 TierSchNutztV

§§ 21 - 30 TierSchNutztV

SchHaltHygV

 Information 

Die gesetzlichen Anforderungen an die Schweinehaltung sind in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung und der Schweinehaltungshygieneverordnung niedergelegt:

  • In den §§ 3 - 4 TierSchNutztV sind allgemeine Anforderungen an die Haltungseinrichtungen von landwirtschftlichen Nutztieren sowie an deren Überwachung, Fütterung und Pflege geregelt.

  • In den §§ 21 - 30 TierSchNutztV sind die allgemeinen Anforderungen für eine Schweinehaltung geregelt sowie die besonderen Anforderungen für die jeweilige Schweineart (Eber, Sauen, Saugferkel, Jungsauen, Absatzferkel, Mastschweine).

  • In der Schweinehaltungshygieneverordnung sind die hygienische Anforderungen beim Halten von Schweinen geregelt.

Dabei wurden die Anforderungen an die Zulässigkeit der Kastenhaltung von Sauen, bei der die Muttersauen in einem engen Kastenstand fixiert werden, im Februar 2021 leicht verschäft (§ 24 TierSchNutztV). Daneben wurden auch weitere Anforderungen an die Schweinehaltung leicht verbessert.

 Siehe auch 

Immissionsschutzgenehmigung - Agrarrecht

Tierhaltung