Rechtswörterbuch

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Schiffsregister

 Normen 

SchRegO

SchRegDV

SchiffsRG

 Information 

Für Schiffe das Pendant zum Grundbuch.

Das Schiffsregister wird von dem Amtsgericht des Heimathafens des Schiffes geführt.

Das Seeschiffsregister und das Binnenschiffsregister sind getrennt zu führen.

Das Schiffsregister ist im Gegensatz zum Grundbuch öffentlich und kann von jedermann eingesehen werden.

Der Eigentümer eines nationalen und internationalen Schiffes lässt sich anhand der nach Maßgabe der Resolution A.600 (15) vom 19. November 1987 der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) vergebenen IMO-Schiffsidentifikationsnummer zuverlässig ermitteln.

 Siehe auch 

Transportrecht

Hartenstein/Reuschle: Handbuch des Fachanwalts Transport- und Speditionsrecht; 2. Auflage 2012