Rechtsanwalt - Berufsausbildung
Von den Rechtsanwaltskammern und den Rechtsanwälten in der Referendarzeit durchgeführte Vorbereitung auf die anwaltliche Tätigkeit.
Im Zuge der Reform der Juristenausbildung wurde die Rechtsanwaltsstation von drei Monaten auf neun Monate verlängert. Insgesamt soll die Referendarausbildung auf die Berufstätigkeit des Rechtsanwaltes ausgerichtet sein.
Daher hat der von der Bundesrechtsanwaltskammer eingerichtete Ausschuss "Anwaltsausbildung" einen Katalog der bundeseinheitlich in der Anwaltsstation zu unterrichtenden Lehrinhalte verabschiedet. Danach soll der Theorieunterricht folgende Inhalte einschließen:
Der Anwalt im Zivilprozess
Der Anwalt in der Zwangsvollstreckung
Der Anwalt im Familien- und Erbrecht
Der Anwalt im Arbeitsrecht
Der Anwalt im Verkehrsrecht
Der Anwalt im Mietrecht
Vertragsgestaltung in der anwaltlichen Praxis
Der Anwalt als Strafverteidiger
Der Anwalt im Verwaltungsverfahren
Daneben soll der Unterricht folgende Themen aus dem Anwaltsrecht enthalten:
Anwaltliches Berufsrecht
Anwaltsgebührenrecht
Zusammenarbeitsformen bei Rechtsanwälten
Mandatsannahme, Mandatsführung, Anwaltshaftung
Gründung bzw. Kauf einer Kanzlei
Steuern der Anwaltstätigkeit
Die Kurse werden von den regionalen Rechtsanwaltskammern durchgeführt und sind für die Referendare kostenlos. Die zu diesen Rechtsgebieten entwickelten konkreten Unterrichtsinhalte sind in den BRAK-Mitteilungen 2003, 168 f abgedruckt.
Hinweis:
Die Inhalte bzw. Voraussetzungen der Ausbildungen zur Fachangestellten in Rechtsanwalt- und Patentanwaltschaft, Notariat und bei Rechtsbeiständen sind in den Stichwörtern Fachliche Eignung Berufsausbildung und Berufsausbildungsverhältnis dargestellt.
http://www.bundesrechtsanwaltskammer.de
Büßer/Tonner: Das zivilrechtliche Dezernat; 1. Auflage 2010
Römermann/Hartung: Die Anwaltsstation nach neuem Recht; 1. Auflage 2003
Streck: Beruf: Anwalt/Anwältin; 2. Auflage 2011