Rechtswörterbuch

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Realakt

 Normen 

Gesetzlich nicht geregelt.

 Information 

Schlichtes Verwaltungshandeln, auch Realakt oder tatsächliches Verwaltungshandeln genannt, ist Verwaltungshandeln, das auf die Erreichung eines tatsächlichen Erfolges gerichtet ist und nicht auf die Setzung von Rechtsfolgen.

 Siehe auch 

Verwaltungshandeln - schlichtes