Rechtswörterbuch

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach Themen im Rechtswörtebuch zu suchen!

ratio legis

 Normen 

Gesetzlich nicht geregelt.

 Information 

Sinn des Gesetzes, Normzweck

Als ratio legis wird der vom Gesetzgeber mit dem Gesetz verfolgte Zweck bezeichnet. In der Praxis wird die ratio legis im Rahmen der Auslegung berücksichtigt. Niedergelegt ist die ratio legis in den Gesetzbegründungen.

Daneben bezeichnet ratio legis eine internationale Rechtsanwaltsvereinigung (http://www.ratiolegis.com) von vorwiegend im internationalen Wirtschaftrecht tätigen Rechtsanwälten.

 Siehe auch 

Auslegung

Richterrecht

Verfassungskonforme Auslegung

Herzberg: Die ratio legis als Schlüsel zum Gesetzesverständnis?; JuS (Juristische Schulung) 2005, 1