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Prozessstandschaft

 Normen 

§ 51 ZPO

 Information 

1. Allgemein

Unterfall der Prozessführungsbefugnis: Ein fremdes Recht wird im eigenen Namen geltend gemacht.

Die Prozessstandschaft selbst ist nicht gesetzlich definiert. In einigen Gesetzen ist die Prozessstandschaft geregelt, ohne als solche bezeichnet zu werden.

2. Formen

2.1 Gesetzliche Prozessstandschaft

Gesetzliche Prozessstandschaften bestehen z.B. bei:

Nach der Rechtsprechung liegt bei der Partei kraft Amtes eine gesetzliche Prozessstandschaft vor. Parteien kraft Amtes sind z.B.:

2.2 Gewillkürte Prozessstandschaft

Aufgrund einer Ermächtigung des Rechtsträgers ist eine gewillkürte Prozessstandschaft zulässig, wenn

  • eine ausdrückliche Ermächtigung vorliegt,

  • das Recht übertragbar ist, was z.B. auf höchstpersönliche Rechtsgüter nicht zutrifft,

  • ein eigenes rechtliches Interesse des Prozessstandschafters vorliegt.

Es entspricht gängiger Rechtsprechung des BGH, dass ein Leasingnehmer im Rahmen der leasingtypischen Abtretungskonstruktion vom Leasinggeber wirksam ermächtigt werden kann, kaufrechtliche Gewährleistungsansprüche aus dem Beschaffungsvertrag, soweit sie ihm nicht abgetreten sind, im Wege einer gewillkürten Prozessstandschaft im eigenen Namen mit dem Ziel einer Leistung an den Leasinggeber geltend zu machen. Allerdings endet die Befugnis, wenn der Ermächtigende seinerseits die Forderung abgetreten hat und diese Abtretung - wie z.B. durch Kündigung des Leasingvertrags - offen gelegt wird (BGH 11.03.2014 - VIII ZR 31/13).

3. Klageantrag

Der Klageantrag ist auf Leistung an den Rechtsinhaber zu stellen, es sei denn der Prozessstandschafter ist Mitrechtsinhaber. In diesen Fällen kann auf Leistung an den Prozessstandschafter geklagt werden.

 Siehe auch 

Aktivlegitimation

Prozessfähigkeit

Prozessführungsbefugnis

BGH 28.09.2009 - II ZR 22/08 (Gewillkürte Prozessstandschaft des Insolvenzverwalters)

BGH 21.01.2004 - VIII ZR 209/03 (Auswechselung der klagenden Partei nach einer unzulässigen Prozessstandschaft)

BGH 15.05.2003 - IX ZR 218/02 (Prozessstandschaft des Insolvenzverwalters)

BGH 12.02.1998 - I ZR 5/96

KG Berlin 26.09.1988 - 18 WF 5938/88

BGH 19.03.1987 - III ZR 2/86

Herrmann: Muster und Erläuterungen für einen Unterhaltsantrag in Prozessstandschaft; Familie und Recht - FuR 2009, 680

Leyendecker: Der Widerruf einer (ausgeübten) gewillkürten Prozessstandschaft; Zeitschrift für Zivilprozess - ZZP 2009, 465

Schuschke: Geltendmachung von Ansprüchen der Gesamtheit der Wohnungseigentümer durch Dritte im Wege gewillkürter Prozessstandschaft; Neue Zeitschrift für Mietrecht - NZM 2005, 81