Personalkörperschaft
Normen
Gesetzlich nicht geregelt.
Information
Die Personalkörperschaft ist eine der vier Unterformen der Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die Abgrenzung der verschiedenen Formen richtet sich nach der Art der Mitgliedschaft:
Die Mitgliedschaft in einer Personalkörperschaft wird pflichtig oder freiwillig begründet, wenn das Mitglied bestimmte Merkmale vorweisen kann bzw. einer bestimmten Berufsgruppe angehört.
Beispiele:
Ärztekammern, Rechtsanwaltskammern, Hochschulen, Allgemeine Ortskrankenkassen, Landesversicherungsanstalten, Berufsgenossenschaften.
Siehe auch