Rechtswörterbuch

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach Themen im Rechtswörtebuch zu suchen!

Personalkörperschaft

 Normen 

Gesetzlich nicht geregelt.

 Information 

Die Personalkörperschaft ist eine der vier Unterformen der Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die Abgrenzung der verschiedenen Formen richtet sich nach der Art der Mitgliedschaft:

Die Mitgliedschaft in einer Personalkörperschaft wird pflichtig oder freiwillig begründet, wenn das Mitglied bestimmte Merkmale vorweisen kann bzw. einer bestimmten Berufsgruppe angehört.

Beispiele:

Ärztekammern, Rechtsanwaltskammern, Hochschulen, Allgemeine Ortskrankenkassen, Landesversicherungsanstalten, Berufsgenossenschaften.

 Siehe auch 

Gebietskörperschaft

Körperschaft des öffentlichen Rechts

Realkörperschaft

Verbandskörperschaft