Operate-Leasing
Sonderform des Leasingvertrages.
Als Operate-Leasing wird ein Leasinggeschäft bezeichnet, mit dem ein Wirtschaftsgut kurz oder mittelfristig geleast wird und der Leasingvertrag innerhalb der zwischen den Parteien vereinbarten Kündigungsfrist gekündigt werden kann. Der Operate-Leasingvertrag ähnelt in weiten Bereichen einem Mietvertrag.
Im Unterschied zum Finanzierungs-Leasing obliegt beim Operate-Leasing die Instandhaltung dem Leasing-Geber.
Das Leasingobjekt wird durch Operate-Leasing nicht vollständig amortisiert.
Die Abschreibung des Wirtschaftsguts erfolgt in der Bilanz des Leasing-Gebers, dieser trägt auch das Investitionsrisiko. Der (selbstständige) Leasing-Nehmer kann die Leasing-Raten als Betriebskosten absetzen.
Im Folgenden eine Darstellung der wesentlichsten Unterschiede der beiden Leasingformen:
Finanzierungs-Leasing | Operate-Leasing | |
---|---|---|
Kündigungsmöglichkeit | nicht während der vereinbarten Vertragslaufzeit | jederzeit |
Wartung und Instandhaltung | beim Leasing-Nehmer | Leasing-Geber |
Investitionsrisiko | Leasing-Nehmer | Leasing-Geber |
Engel: Das Sachmängelrecht des Leasingvertrags; Neue Wirtschafts-Briefe - NWB 2005, 265
Reinking: Auswirkungen der geänderten Sachmängelhaftung auf den Leasingvertrag; Zeitschrift für das gesamte Schuldrecht - ZGS 2002, 229
Skusa: Anwendbarkeit der Verbraucherschutzvorschriften auf Leasing- und Mietkaufverträge; Neue Juristische Wochenschrift - NJW 2011, 2993
Tiedtke/Peterek: Die Rechtsprechung des BGH zum Leasing seit 2004; Der Betrieb - DB 2008, 335