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Operate-Leasing

 Normen 

§§ 535 ff BGB

§ 39 AO

 Information 

Sonderform des Leasingvertrages.

Als Operate-Leasing wird ein Leasinggeschäft bezeichnet, mit dem ein Wirtschaftsgut kurz oder mittelfristig geleast wird und der Leasingvertrag innerhalb der zwischen den Parteien vereinbarten Kündigungsfrist gekündigt werden kann. Der Operate-Leasingvertrag ähnelt in weiten Bereichen einem Mietvertrag.

Im Unterschied zum Finanzierungs-Leasing obliegt beim Operate-Leasing die Instandhaltung dem Leasing-Geber.

Das Leasingobjekt wird durch Operate-Leasing nicht vollständig amortisiert.

Die Abschreibung des Wirtschaftsguts erfolgt in der Bilanz des Leasing-Gebers, dieser trägt auch das Investitionsrisiko. Der (selbstständige) Leasing-Nehmer kann die Leasing-Raten als Betriebskosten absetzen.

Im Folgenden eine Darstellung der wesentlichsten Unterschiede der beiden Leasingformen:

 Finanzierungs-LeasingOperate-Leasing
Kündigungsmöglichkeitnicht während der vereinbarten Vertragslaufzeitjederzeit
Wartung und Instandhaltungbeim Leasing-NehmerLeasing-Geber
InvestitionsrisikoLeasing-NehmerLeasing-Geber
 Siehe auch 

Finanzierungs-Leasing

Immobilienleasing

Leasing

Engel: Das Sachmängelrecht des Leasingvertrags; Neue Wirtschafts-Briefe - NWB 2005, 265

Reinking: Auswirkungen der geänderten Sachmängelhaftung auf den Leasingvertrag; Zeitschrift für das gesamte Schuldrecht - ZGS 2002, 229

Skusa: Anwendbarkeit der Verbraucherschutzvorschriften auf Leasing- und Mietkaufverträge; Neue Juristische Wochenschrift - NJW 2011, 2993

Tiedtke/Peterek: Die Rechtsprechung des BGH zum Leasing seit 2004; Der Betrieb - DB 2008, 335