Oddset-Wette
Glücksspielstaatsvertrag 2021
Ausführungsgesetze der Länder zum Glücksspielstaatsvertrag
1. Allgemein
Als Oddset-Wette wird eine Sportwette bezeichnet, bei der der Wetter auf verschiedene Ergebnisse innerhalb eines Sportereignisses tippen kann. Kennzeichnend für die Oddset-Wette ist, dass der Wetter dabei seinen möglichen Gewinn im Voraus berechnen kann, er also zuvor feststeht und nicht durch einen sogenannten Totalisator berechnet wird.
Oddset-Wetten sind eine Form der Glücksspiele.
Hinweis:
Die Bundesländer haben sich auf einen neuen Glücksspielstaatsvertrag geeinigt. Der neue Staatsvertrag ist im Juli 2021 in Kraft getreten, nachdem alle Landtage und Ministerpräsidenten der Bundesländer dem Vertrag zugestimmt haben. Die Länder regeln mit diesem Staatsvertrag die Veranstaltung, die Durchführung und die Vermittlung von öffentlichen Glücksspielen.
Nach der Begriffsbestimmung in § 3 des Glücksspielstaatsvertrags liegt demgegenüber ein Glücksspiel vor, wenn im Rahmen eines Spiels für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt verlangt wird und die Entscheidung über den Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt. Die Entscheidung über den Gewinn hängt in jedem Fall vom Zufall ab, wenn dafür der ungewisse Eintritt oder Ausgang zukünftiger Ereignisse maßgeblich ist. Wetten gegen Entgelt auf den Eintritt oder Ausgang eines zukünftigen Ereignisses sind Glücksspiele. Sportwetten sind Wetten zu festen Quoten auf einen zukünftigen Vorgang während eines Sportereignisses, auf das Ergebnis eines Sportereignisses oder auf das Ergebnis von Abschnitten von Sportereignissen. Ein Sportereignis ist ein sportlicher Wettkampf zwischen Menschen nach definierten Regeln. Pferdewetten sind Wetten aus Anlass öffentlicher Pferderennen und anderer öffentlicher Leistungsprüfungen für Pferde.
2. Sportwettbetrug
Siehe insofern den Beitrag "Sportwettbetrug".
Geschicklichkeitsspiel - Gewerberecht
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit - Gewerberecht
Unzuverlässigkeit - Gewerberecht
BGH 03.03.2016 - 4 StR 496/15 (Sportwettenbetrug)
BGH 28.09.2011 - I ZR 92/09 (Verbot des Veranstaltens und Vermittelns öffentlicher Glücksspiele im Internet)
BGH 28.11.2002 - 4 StR 260/02
BayObLG 26.11.2003 - 5 St RR 289/03 (Oddset-Wetten als Glücksspiele i.S.v. § 284 StGB)
Hickel/Wiedmann/Hetzel: Gewerbe- und Gaststättenrecht; Loseblattwerk
Pagenkopf: Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 - Das Tor ist weit geöffnet; Neue Juristische Wochenschrift - NJW 2021, 2152