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Mietvertrag - Sonderkündigungsrecht

 Normen 

§§ 535 ff. BGB

§§ 1056,  2135 BGB

§ 57a ZVG

 Information 

Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen bestehen gesonderte Kündigungsrechte einer Mietvertragspartei, durch die ein Zeitmietvertrag vorzeitig beendet oder die Kündigungsfrist eines unbefristeten Mietvertrags verkürzt werden kann.

Das Gesetz nennt insbesondere die folgenden Sonderkündigungsrechte:

  • Das Sonderkündigungsrecht des Mieters gemäß § 561 BGB bei einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete oder nach einer Modernisierung.

  • Das Sonderkündigungsrecht des Mieters bei Verweigerung der Untervermietung durch den Vermieter gemäß § 540 Abs. 1 S. 2 BGB.

  • Das Sonderkündigungsrecht des Erstehers eines Grundstücks in der Zwangsversteigerung gemäß § 57a ZVG.

  • Das Sonderkündigungsrecht des Vermieters und des Erben / überlebenden Mieters beim Tod des Mieters gemäß §§ 580,  563a Abs. 2 BGB.

  • Das Sonderkündigungsrecht bei Nießbrauch und Nacherbschaft gemäß §§ 1056,  2135 BGB.

  • Das Sonderkündigungsrecht des Vermieters für eine Wohnung in einem vom ihm selbst bewohnten Gebäude gemäß § 573a BGB mit nicht mehr als zwei Wohnungen.

    Das Sonderkündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude neben zwei Wohnungen Räume vorhanden sind, in denen eine eigenständige Haushaltsführung möglich ist, auch wenn diese als Gewerberaum vermietet sind, es sei denn, sie wurden schon vor Abschluss des Mietvertrags, für dessen Kündigung der Vermieter das Sonderkündigungsrecht in Anspruch nimmt, als gewerbliche Räume genutzt (BGH 18.02.2015 - VIII ZR 127/14).

  • Das Sonderkündigungsrecht bei Mietverträgen über mehr als 30 Jahre gemäß § 544 BGB.

  • Das Sonderkündigungsrecht des Mieters vor Durchführung einer zu duldenden Modernisierungsmaßnahme gemäß § 554 Abs. 3 S. 2 BGB.

Das Sonderkündigungsrecht zur vorzeitigen Beendigung eines Zeitmietvertrages ist gesetzlich nicht geregelt und unter dem Begriff "Nachmieter" dargestellt.

 Siehe auch 

Mietvertrag

Mietvertrag - fristlose Kündigung

Mietvertrag - Kündigungsfrist

Mietvertrag - ordentliche Kündigung

Mietvertrag - Sozialklausel

Zeitmietvertrag

Harz/Riecke/Schmid: Handbuch des Fachanwalts Miet- und Wohnungseigentumsrecht; 5. Auflage 2015

Peter: Führt das Schweigen des Vermieters auf eine beantragte Erteilung einer generellen Untervermietungserlaubnis zum Sonderkündigungsrecht des Wohnraummieters? Zeitschrift für Miet- und Raumrecht - ZMR 2000, 357

Schönleber: Sonderkündigungsrecht bei Verweigerung der Erlaubnis zur Untervermietung; Neue Zeitschrift für Miet- und Raumrecht - NZM 1998, 948