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Marktwirtschaft

 Normen 

Gesetzlich nicht geregelt.

 Information 

In der Marktwirtschaft regelt der Wettbewerb als dezentraler Steuerungsmechanismus, was wie und für wen produziert werden soll. Die Marktwirtschaft reguliert sich im Gegensatz zur Planwirtschaft grundsätzlich selbst durch die am freien Markt gemäß Angebot und Nachfrage sich bildenden Preise.

Bei idealem Funktionieren des Wettbewerbs wird durch den Konkurrenzkampf gewährleistet, dass die Anbieter versuchen, möglichst gute Leistungen auf den Markt zu bringen, um die Konkurrenz über ein für die Nachfragenden vorteilhafteres Angebot auszustechen. Der Wettbewerb am Markt ermöglicht somit, dass die Bedürfnisse aller Marktteilnehmer optimal befriedigt. Es gibt jedoch viele Mechanismen, die den Wettbewerb stören.

Die Bildung von wirtschaftlichen Machtgruppen, Kartellen, Angebots- oder Nachfragemonopolen wirkt sich negativ auf den Preis und auf die Qualität der betroffenen Leistungen aus. Preisabsprachen, Korruption und Bestechung verhindern die Chancengleichheit der Konkurrenten.

Beispiel:

Wenn sich die Nachfrage nach Wohnraum kurzfristig erhöht, dauert es Monate z.T. Jahre, bis sich auch das Angebot ausweitet. Das führt dann zu dem unerwünschten Ergebnis, dass in der Zwischenzeit die Nachfragenden um die Gunst der Anbieter konkurrieren. Sie zahlen dann überteuerte Mieten oder finden keine ihrem Bedarf entsprechende Wohnung. Auch die Obdachlosenzahlen steigen. Die Vorteile des Wettbewerbs - hohe Qualität bei günstigen Preisen und ausreichender Versorgung - bleiben für längere Zeit aus.

Zum Teil greift der Staat aus marktfremden, politischen Erwägungen in das Wettbewerbsgeschehen ein.

Beispiel:

Sozialabgaben, Steuern und Sicherheitsvorschriften, die zwar national alle Marktteilnehmer gleich betreffen, auf dem internationalen Markt aber zu einem Wettbewerbsnachteil der inländischen Anbieter führen können.

Im Fall dieser Störungen ist ein regulierendes und lenkendes Eingreifen des Staates erforderlich, mit dem Ziel, die unerwünschten Beschränkungen des Wettbewerbs zu unterbinden, negative Begleiterscheinungen abzuschwächen, sich ansonsten aber so weit als möglich aus dem Marktgeschehen herauszuhalten.

 Siehe auch 

Markt

Planwirtschaft

Wettbewerb