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Lügendetektor

 Normen 

§ 136a StPO

 Information 

Technisches Gerät, das mittels Sensoren körperliche Vorgänge misst und grafisch darstellt.

Vor allem in den USA werden Lügendetektoren als Beweismittel im Strafverfahren eingesetzt: Der Beschuldigte wird während seiner Vernehmung an einen Lügendetektor angeschlossen, aus der grafisch dargestellten Reaktion seines Körpers wollen Experten ersehen können, ob der Beschuldigte bei bestimmten Fragen gelogen hat.

Im deutschen Strafprozess ist der Lügendetektor als Beweismittel unzulässig, wie der BGH immer wieder feststellt (BGH 24.06.2003 - VI ZR 327/02). Das gilt auch dann, wenn der Angeklagte seine Einwilligung erteilt hat. Gleiches gilt für den Zivilprozess.

In der Literatur wird im Gegensatz dazu der Einsatz eines Lügendetektors dann als zulässig angesehen, wenn der Beschuldigte in die Verwendung eingewilligt hat.

 Siehe auch 

Beweis - allgemein

Ermittlungsverfahren

Schüssler: Das endgültige Aus oder neue Hoffnung für den "Lügendetektor"? Juristische Rundschau - JR 2003, 188