lucidum intervallum
Normen
Information
Vorübergehende Geschäftsfähigkeit eines Geschäftsunfähigen.
Als "lucidum intervallum" wird eine vorübergehende Besserung der krankhaften Störung der Geistestätigkeit bezeichnet.
Auch ein grundsätzlich Geschäftsunfähiger kann in einem "lichten Augenblick" die Geschäftsfähigkeit wiedererlangen.
Siehe auch