Rechtswörterbuch

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lucidum intervallum

 Normen 

§ 104 BGB

 Information 

Vorübergehende Geschäftsfähigkeit eines Geschäftsunfähigen.

Als "lucidum intervallum" wird eine vorübergehende Besserung der krankhaften Störung der Geistestätigkeit bezeichnet.

Auch ein grundsätzlich Geschäftsunfähiger kann in einem "lichten Augenblick" die Geschäftsfähigkeit wiedererlangen.

 Siehe auch 

Geschäftsfähigkeit