Rechtswörterbuch

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach Themen im Rechtswörtebuch zu suchen!

Kulturgutschutz

 Normen 

KGSG

RL 2014/60

VO 2019/880

 Information 

1. Schutz von Kulturgütern, die als nationales Kulturgut der Mitgliedstaaten gelten

Am 6. August 2016 ist das Kulturgutschutzgesetz (KGSG) in Kraft getreten. Das Gesetz dient der Neuregelung des Kulturgutschutzes in Deutschland, indem alle bestehenden Gesetze in einem Gesetz zusammengefasst werden. Es dient gleichzeitig der Umsetzung der Richtlinie 2014/60 über die Rückgabe von unrechtmäßig aus dem Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats verbrachten Kulturgütern und zur Änderung der VO 1024/2012. Ferner dient das Gesetz der verbesserten Umsetzung des Übereinkommens vom 14. November 1970 über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut (UNESCO - Übereinkommen von 1970).

Hinweis:

Zu näheren Ausführungen zu den Inhalte der neuen Normen siehe die BT-Drucksache 18/7456.

Das neue Kulturgutschutzgesetz soll auch die Zusammenarbeit zwischen den Kulturbehörden der Länder, den Zoll- und den Ermittlungsbehörden verbessern.

Der Anwendungsbereich des Gesetzes erstreckt sich auf folgende Rechtsbereiche:

  1. 1.

    den Schutz nationalen Kulturgutes gegen Abwanderung

  2. 2.

    die Ein- und Ausfuhr von Kulturgut

  3. 3.

    das Inverkehrbringen von Kulturgut

  4. 4.

    die Rückgabe unrechtmäßig eingeführten Kulturgutes

  5. 5.

    die Rückgabe unrechtmäßig ausgeführten Kulturgutes

  6. 6.

    die Rückgabezusage im internationalen Leihverkehr

Das Kulturgutschutzgesetz umfasst daher folgende Neuregelungen:

  • Im Bereich des Abwanderungsschutzes:

    • Schaffung eines einheitlichen gesetzlichen Kulturgutbegriffes sowie Einführung einer Legaldefinition für nationales Kulturgut:

      "Kulturgut" ist gemäß § 2 KGSG jede bewegliche Sache oder Sachgesamtheit von künstlerischem, geschichtlichem oder archäologischem Wert oder aus anderen Bereichen des kulturellen Erbes, insbesondere von paläontologischem, ethnographischem, numismatischem oder wissenschaftlichem Wert.

    • Überführung des vom Bund erstellten Gesamtverzeichnisses national wertvollen Kultur- und Archivgutes in das Internetportal www.kulturgutschutz-deutschland.de auf einer gesetzlichen Grundlage (§ 4 KGSG)

    • Verbesserung der Verfahrensregelungen für die Eintragung national wertvollen Kulturgutes in privatem Eigentum (§ 7 KGSG)

    • Verbesserung des Schutzes öffentlicher Sammlungen durch die generelle Unterschutzstellung kraft Gesetzes, besonders zur Verbesserung der Rückforderungsmöglichkeiten unrechtmäßig verbrachten oder sonst abhandengekommenen Kulturgutes aufgrund von EU- und Völkerrecht (§§ 6 Abs. 1 Nr. 4, 55 KGSG)

  • Im Bereich der Ein- und Ausfuhr sowie der Rückgabe von Kulturgut:

    • Schaffung einer Einfuhrkontrolle für Kulturgut in die Bundesrepublik Deutschland, um die Einfuhr unrechtmäßig verbrachten Kulturgutes zu verhindern (§§ 20, 28, 30 KGSG)

    • Schaffung einer Ausfuhrkontrolle durch eine Genehmigungspflicht für die Ausfuhr von Kulturgut bestimmter Kategorien aus dem Bundesgebiet in Anlehnung an die VO 116/2009 über die Ausfuhr von Kulturgütern (§ 24 KGSG)

    • Vereinfachung des Rückgabeverfahrens für unrechtmäßig verbrachtes Kulturgut ausländischer Staaten durch die Abschaffung des Eintragungserfordernisses ("Listenprinzip") (§ 32 KGSG)

    • Abschaffung der Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Kulturgut aus anderen Staaten und die damit verbundene Aufhebung der Kulturgüterverzeichnisverordnung (KultgVV) (§§ 20, 28 KGSG)

    • Einrichtung einer zentralen Stelle auf Bundesebene (statt wie zuvor 17 Stellen) als Ansprechpartner für andere EU-Mitgliedstaaten (§ 3 Abs. 2 KGSG)

    • Einführung der Sicherstellung von Kulturgut durch die zuständigen Behörden der Länder (§§ 3 Abs. 1, 33 KGSG)

    • Ausweitung des Rückgabeanspruchs der Bundesrepublik Deutschland auf Kulturgut im öffentlichen Eigentum (§§ 6, 49 ff. KGSG)

    • Neuregelung der Entschädigung im Rückgabeverfahren und Klarstellung der Sorgfaltspflichten beim Erwerb und Inverkehrbringen von Kulturgut (§ 66 KGSG)

  • Im Bereich des internationalen Leihverkehrs:

    • Nutzung der allgemeinen und spezifischen offenen Genehmigung nach der Durchführungsverordnung 1081/2012 für die Ausfuhr von Kulturgut zur Vereinfachung des internationalen Leihverkehrs (§ 22 KGSG)

    • Erweiterung des Anwendungsbereiches der rechtsverbindlichen Rückgabezusage (§ 73 KGSG)

Verboten ist gemäß §§ 40 ff. KGSG das Inverkehrbringen von Kulturgut, das abhandengekommen ist, rechtswidrig ausgegraben oder unrechtmäßig eingeführt worden ist. Wer Kulturgut in Verkehr bringt, ist verpflichtet, zuvor mit der erforderlichen Sorgfalt zu prüfen, ob das Kulturgut abhandengekommen ist, unrechtmäßig eingeführt worden ist oder rechtswidrig ausgegraben worden ist.

Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäfte, die verboten sind, sind nichtig. Derjenige, der das Kulturgut unter Verstoß gegen das Verbot in Verkehr gebracht hat, ist dem Erwerber zum Ersatz des Schadens unter Einschluss des Ersatzes der Aufwendungen anlässlich des Erwerbs und der Aufwendungen zur Erhaltung des Kulturgutes verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn derjenige, der das Kulturgut in Verkehr gebracht hat, nachweist, dass er den Verstoß nicht zu vertreten hat.

2. Schutz von Nicht-Unions-Kulturgütern, die in das Zollgebiet der Union verbracht werden

Die EU-Verordnung VO 2019/880 enthält die Voraussetzungen für das Verbringen von Nicht-Unions-Kulturgütern sowie die Voraussetzungen und Verfahren für ihre Einfuhr zum Schutze des kulturellen Erbes der Menschheit und der Verhinderung des illegalen Handels mit Kulturgütern, insbesondere wenn dieser illegale Handel zur Terrorismusfinanzierung beitragen kann.

 Siehe auch 

Bundesstiftung Baukultur

Denkmalschutz

Schutzgebiete

Naturdenkmal

Bullinger/Terker: Koloniales Erbe, Verantwortung und Provenienz; Neue Juristische Wochenschrift - NJW 2019, 731

Cube: Ist das Kunst oder kann das weg?. Kulturgutschutzgesetz; Neue Juristische Wochenschrift - NJW 2017, 787

Elmenhorst/Heimann: Die Neuregelung des Kulturgutschutzrechts; Neue Juristische Wochenschrift - NJW 2016, 3398

Mast: Denkmal- und Kulturgutschutz als wehrfähige Rechtsposition bei der gerichtlichen Überprüfung von Großprojekten; Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht - NVwZ 2012, 472