Krankenpflegeberufe
KrPflG
1. Aktuelle Rechtslage
Die vormaligen drei Ausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege wurden reformiert und zum 01.01.2020 zu einem einheitlichen Berufsbild zusammengeführt ("Pflegefachfrau/Pflegefachmann"). Die bestehende Dreigliederung der bisherigen Pflegeberufe wurde aufgehoben.
Siehe insofern den Beitrag "Pflegeberufe".
2. Vormalige Rechtslage
Regelungsbereich des Krankenpflegegesetzes waren die Berufe in der Krankenpflege. Berufsbezeichnungen waren "Gesundheits- und Krankenpfleger bzw. "Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger".
Die Regelungen der Ausbildung und Prüfung der Krankenpflegehelfer waren in den einzelnen Bundesländern gesondert geregelt. Die Ausbildungen für die sonstigen Berufe in der Krankenpflege waren in der Krankenpflegeausbildungsverordnung geregelt.
Die Ausbildung stärkte den pflegerischen Teil der Arbeit in der Krankenpflege. Die Arbeit beinhaltet auch präventive und rehabilitative Maßnahmen.