Rechtswörterbuch

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Konstitutivwirkung

 Normen 

Gesetzlich nicht geregelt.

 Information 

1. Allgemein

Durch eine Konstitutivwirkung wird ein Recht oder ein Rechtsverhältnis begründet, aufgehoben oder gestaltet.

Im Gegensatz dazu wird durch eine deklaratorische Wirkung das Bestehen eines Rechts oder eines Rechtsverhältnisses nur festgestellt, bezeugt oder klargestellt.

2. Vertragsklauseln

Insbesondere in Verträgen hat die deklaratorische oder konstitutive Wirkung einer Schriftformklausel eine weitreichende Bedeutung:

  • Deklaratorische Schriftformklauseln:

    Die Schriftform soll in erster Linie aus Beweisgründen erfolgen.

  • Konstitutive Schriftformklauseln:

    Mit ihr soll sichergestellt werden, dass die Vertragsgrundlagen nur schriftlich vereinbart werden können.

    Beispiel:

    "Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform".

    Beispiel:

    "Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages haben schriftlich zu erfolgen".

Führt die Auslegung der vertraglichen Schriftformklausel zu keinem Ergebnis, so greift die Vermutung des § 125 Satz 2 BGB ein, wonach das rechtsgeschäftliche Formerfordernis im Zweifel konstitutive Bedeutung hat.

 Siehe auch 

Arbeitsvertrag

Schriftformklausel - Arbeitsvertrag

BAG 16.05.2002 - 8 AZR 460/01 (Ausnahmesweise konstitutive Bedeutung der Angabe der Vergütungsgruppe im Arbeitsvertrag)

Sandmann: Die Unterscheidung zwischen deklaratorischen und konstitutiven Tarifvertragsklauseln aus verfassungsrechtlicher Sicht; Recht der Arbeit - RdA 2002, 73