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Kindesunterhalt - Neue Bundesländer

 Normen 

§§ 1601 ff. BGB

 Information 

Bei dem Kindesunterhalt wird seit dem 01.01.2008 nicht mehr zwischen den neuen und den alten Bundesländern unterschieden. Die Berliner Tabelle wurde insofern aufgehoben.

Die Unterhaltshöhe richtet sich seit dem 01.01.2008 nach der Düsseldorfer Tabelle oder dem gesetzlichen Mindestunterhalt gemäß § 1612a BGB bzw. einer individuellen Regelung der Parteien.

 Siehe auch 

Düsseldorfer Tabelle

Kindesunterhalt

Kindesunterhalt - Volljährige Kinder

Selbstbehalt