Immaterialgüterrechte
Gesetzlich nicht zusammenhängend geregelt.
Verwertungsrechte von Ergebnissen geistiger Arbeit.
Immaterialgüter sind durch die Gesetze des Gewerblichen Rechtsschutzes geschützt. Dies sind u.a.:
Sortenschutzgesetz
Ziel des Schutzes der Immaterialgüter ist die Förderung der technischen, wissenschaftlichen und kulturellen Weiterentwicklung durch Gewährung der Amortisierung der Erfindung/Entwicklung. Die Schutzgesetze gewähren dem Inhaber ein absolutes Verwertungsrecht, das jedoch auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sein kann.
Busche/Stoll/Wiebe: TRIPs. Internationales und europäisches Recht des geistigen Eigentums. Kommentar; 2. Auflage 2013
Fabry/Trimborn: Arbeitnehmererfindungsrecht im internationalen Vergleich; 2. Auflage 2016
Haedicke: Patentrecht; 3. Auflage 2016
Nordemann/Rüberg/Schaefer: 3D-Druck als Herausforderung für die Immaterialgüterrechte; Neue Juristische Wochenschrift - NJW 2015, 1265