Rechtswörterbuch

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Immaterialgüterrechte

 Normen 

Gesetzlich nicht zusammenhängend geregelt.

 Information 

Verwertungsrechte von Ergebnissen geistiger Arbeit.

Immaterialgüter sind durch die Gesetze des Gewerblichen Rechtsschutzes geschützt. Dies sind u.a.:

Ziel des Schutzes der Immaterialgüter ist die Förderung der technischen, wissenschaftlichen und kulturellen Weiterentwicklung durch Gewährung der Amortisierung der Erfindung/Entwicklung. Die Schutzgesetze gewähren dem Inhaber ein absolutes Verwertungsrecht, das jedoch auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sein kann.

 Siehe auch 

Arbeitnehmererfindung

Geografische Herkunftsangaben

Geistiges Eigentum

Geschäftliche Bezeichnung

Kennzeichenschutz

Marke

Markengesetz

Patent

Urheberrecht

Busche/Stoll/Wiebe: TRIPs. Internationales und europäisches Recht des geistigen Eigentums. Kommentar; 2. Auflage 2013

Fabry/Trimborn: Arbeitnehmererfindungsrecht im internationalen Vergleich; 2. Auflage 2016

Haedicke: Patentrecht; 3. Auflage 2016

Nordemann/Rüberg/Schaefer: 3D-Druck als Herausforderung für die Immaterialgüterrechte; Neue Juristische Wochenschrift - NJW 2015, 1265