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Hilfetelefon

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Der Bund hat ein bundesweites zentrales Hilfetelefon »Gewalt gegen Frauen« beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben eingerichtet. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat die Fachaufsicht über das Hilfetelefon. Um sowohl den hohen professionellen Standard des Angebots als auch seine Wirtschaftlichkeit sicherzustellen, wird das Hilfetelefon von einem Standort aus betrieben.

Rechtsgrundlage ist das Hilfetelefongesetz.

Frauen aller Altersgruppen, Schichten und ethnischen Zugehörigkeiten sind nach der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 17/7238) in Deutschland zu unterschiedlichen Zeitpunkten in ihrem Leben in einem hohen Maß von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen. 40 % der in Deutschland lebenden Frauen sind in ihrem Leben mindestens einmal Opfer körperlicher und/oder sexueller Gewalt geworden. In rund 25 % dieser Fälle haben Frauen Gewalt durch den aktuellen oder ehemaligen Partner erfahren; in zwei Dritteln dieser Fälle wiederum kam es zu schwerer, sehr schwerer bis lebensbedrohlicher Gewalt. Alle Formen von Gewalt sind mit – zum Teil erheblichen – gesundheitlichen, psychischen und psychosozialen Folgen verbunden.

Es fehlte ein niedrigschwelliges, barrierefreies Hilfeangebot, das jederzeit, anonym und ohne großen Aufwand von Frauen dann genutzt werden kann, wenn sie Unterstützung brauchen und die Möglichkeit haben, sich nach außen zu wenden.

Aufgaben des Hilfetelefons sind gemäß § 2 HilfetelefonG die Durchführung einer Erstberatung, die Informationsweitergabe, sowie die Weitervermittlung an Unterstützungseinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen vor Ort.

  • Erstberatung bedeutet nach der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 17/7238) je nach Situation und Verfassung der anrufenden Person, psychosoziale Beratung bzw. Unterstützung in akuten Gewaltsituationen oder in Krisen. Die psychosoziale Beratung soll dabei psychische Entlastung und Stärkung durch Gespräch, aktives Zuhören, Verständnis und Empathie der Beraterin bieten. Psychosoziale Beratung und Informationen orientieren sich an den Fragen und Bedürfnissen der anrufenden Person. Bei Vorliegen einer akuten Gewaltsituation werden neben psychosozialer Beratung konkrete Informationen und Hilfen zur Verbesserung des Schutzes bzw. zur Beendigung der Gefahrensituation angeboten. Die Erstberatung schließt auch erste Informationen zu rechtlichen Fragen, wie Fragen zu polizei-, zivil- und strafrechtlichen Schutzmöglichkeiten, familienrechtliche, ausländerrechtliche, sozial- und arbeitsrechtliche Fragen ein, soweit dies mit den Vorgaben zu Rechtsdienstleistungen vereinbar ist. Es wird keine langfristige Begleitung und Unterstützung im Einzelfall angeboten. Die anrufenden Personen haben jedoch die Möglichkeit, sich mehrmals an das Hilfetelefon zu wenden.

  • Das Hilfetelefon stellt Informationen über die zur Verfügung stehenden regionalen und spezifischen Hilfemöglichkeiten bereit. Auf Wunsch werden Adressen, Telefonnummern und Erreichbarkeiten wie zum Beispiel die barrierefreie Zugänglichkeit (z.B. Rollstuhlzugänglichkeit, Gebärdensprachkompetenz, Beratung in leichter Sprache) von Hilfe- und Unterstützungsangeboten in Wohnortnähe an die anrufende Person weitergegeben.

  • Das Hilfetelefon versteht sich als ein Angebot, das neben der Erstberatung auch Möglichkeiten und Wege für eine persönliche Hilfe und Unterstützung vor Ort vermittelt. Deshalb bietet das Hilfetelefon der anrufenden Person Informationen über geeignete Hilfen und Unterstützungsangebote in Wohnortnähe an (Lotsenfunktion). Die anrufende Person kann sich dann an diese Einrichtung wenden. Bei Bedarf und soweit möglich kann auf Wunsch der anrufenden Person das Gespräch an eine Unterstützungseinrichtung in Wohnortnähe weitergegeben werden. Sollte dies nicht möglich sein, können auf Wunsch der anrufenden Person ihre Kontaktdaten an diese örtliche Unterstützungseinrichtung weitergebeben werden, damit von dort aus Kontakt aufgenommen werden kann. Das Hilfetelefon vermittelt damit den Wunsch der gewaltbetroffenen Frau auf weitere Beratung, Unterstützung, Kontaktaufnahme und Hilfe im Einzelfall an die Einrichtung oder den Dienst in der Region. Die jeweiligen Einrichtungen und Dienste entscheiden in ihrem Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereich über das weitere Vorgehen. Weitervermittelt werden soll vor allem an (spezialisierte) Einrichtungen vor Ort, wie z.B. an Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe, Frauenhäuser, Fachberatungsstellen zur Unterstützung von Menschenhandelsopfern.

    Befindet sich die anrufende Person in einer akuten Gefährdungssituation, leitet das Hilfetelefon den Anruf an Notdienste wie insbesondere Polizei, Justiz, Feuerwehr und Gesundheitseinrichtungen weiter oder benachrichtigt diese selbst.

Die Angebote des Hilfetelefons richten sich gemäß § 3 HilfetelefonG sowohl an die gewaltbetroffene Frauen selbst als auch an das soziale Umfeld Gewalt betroffener Frauen (Familienangehörige, Kinder, Freunde und Freundinnen, Nachbarn und Nachbarinnen, Kollegen und Kolleginnen, Bekannte etc.) und an Personen, die bei ihrer beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit mit der Beratung und Unterstützung oder mit Interventionen bei Gewalt gegen Frauen konfrontiert sind und dazu Fragen haben. Hierbei handelt es sich beispielsweise um die Bereiche Beratungs- und Unterstützungseinrichtungen, Sozialarbeit, Bildungs- und Gesundheitswesen, Ämter und Behörden (z.B. Jugendamt, Sozialamt, Ordnungsamt, Ausländerbehörde, Polizei und Justiz), niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Psychologinnen und Psychologen und Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.

Die Erstberatung, Information und Weitervermittlung erfolgen durch qualifizierte Fachkräfte. Diese verfügen über fachliche Expertise und über eine Beratungs- und Gesprächsführungskompetenz mit gewaltbetroffenen Frauen. Sie benötigen daher nach der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 17/7238) eine soziale, pädagogische, psychologische oder eine gleichwertige andere Ausbildung und entsprechende Berufserfahrungen. Damit die Aufgabe erfolgreich erfüllt werden kann, sind Fachkräfte weiblichen Geschlechts einzusetzen.

Das Hilfetelefon gewährleistet die Anonymität der Beratung und Information. Das heißt, die anrufende Person muss ihren Namen nicht nennen, und die übermittelte Rufnummer wird nicht zugeordnet. Es werden keine personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert. Anlass, Inhalt und Ergebnis der Anfrage beim Hilfetelefon werden vertraulich behandelt.

Zur Sicherheit der anrufenden Person ist es erforderlich, dass die Rufnummer des Hilfetelefons nicht auf Einzelverbindungsnachweisen der Telefonrechnung erscheint. Diese Anforderung wird umgesetzt, indem die das Hilfetelefon betreibende Stelle den hierfür erforderlichen Antrag bei der Bundesnetzagentur stellt.

Für Migrantinnen und Migranten wird bei Bedarf der Zugang zur telefonischen Beratung und Information durch entsprechende Dolmetschung ermöglicht. Dolmetschung ist dabei insbesondere in türkischer, russischer und englischer Sprache vorzuhalten, da bei Frauen mit türkischem und russischem Migrationshintergrund tendenziell mit über dem statistischen Durchschnitt liegenden Gewaltzahlen zu rechnen und Englisch als Weltsprache vergleichsweise weit verbreitet ist.

Das Hilfetelefon ist täglich rund um die Uhr – auch an Wochenenden und an Feiertagen – erreichbar. Auch ein barrierefreier Zugang wird gewährleistet. Die Inanspruchnahme des Hilfetelefons ist entgeltfrei. Damit wird für anrufende Personen ein niedrigschwelliges Hilfeangebot zur Verfügung gestellt. Der Zugang zum Hilfetelefon wird zusätzlich auch durch andere Formen der elektronischen Kommunikation ermöglicht. Nach dem jetzigen Stand der Technik kommen hierfür insbesondere E-Mail und Online-Beratung im Chat infrage. Das Angebot wird am Bedarf der Nutzerinnen und Nutzer und an der technischen Entwicklung ausgerichtet. Bei der E-Mailberatung wird eine zeitnahe Beantwortung gewährleistet. Sie soll innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Für die anderen direkten elektronischen Kommunikationsformen wie z.B. Chat werden ausreichende Zeitfenster angeboten.

Leistungen der sozialen Entschädigungen:

Bei Vorliegen der Voraussetzungen haben die Opfer Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht.

 Siehe auch 

EU-Gewaltschutzverfahren

Gewalttaten – Entschädigung für Opfer

Gewalt

Nachstellungen

Schutz vor Gewalt in der Wohnung